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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 20 Schlichtung

verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann

Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Schlichtung ist Hilfeleistung zur Beilegung von Gesamtregelungsstreitigkeiten, und zwar i.d.R. durch Abschluss einer Gesamtvereinbarung. Während ursprünglich der erste Gesichtspunkt im Vordergrund stand, ist es heute eher der zweite. Als Gesamtvereinbarungen kommen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Dienstvereinbarung in Betracht. Für Sprechervereinbarungen ist eine Schlichtung nicht vorgesehen, weil der Sprecherausschuss keine echten Mitbestimmungsrechte hat. Arbeitgeber und Sprecherausschuss könnten sie aber theoretisch freiwillig vereinbaren.

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Metadaten
Titel
§ 20 Schlichtung
verfasst von
Wolfgang Hromadka
Frank Maschmann
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52933-1_10