2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 20 Schlichtung
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Schlichtung ist Hilfeleistung zur Beilegung von Gesamtregelungsstreitigkeiten, und zwar i.d.R. durch Abschluss einer Gesamtvereinbarung. Während ursprünglich der erste Gesichtspunkt im Vordergrund stand, ist es heute eher der zweite. Als Gesamtvereinbarungen kommen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Dienstvereinbarung in Betracht. Für Sprechervereinbarungen ist eine Schlichtung nicht vorgesehen, weil der Sprecherausschuss keine echten Mitbestimmungsrechte hat. Arbeitgeber und Sprecherausschuss könnten sie aber theoretisch freiwillig vereinbaren.