Das Teilzahlungsgeschäft (§§ 506 ff. BGB) ist eine besondere Art des Darlehensvertrags in Form einer (entgeltlichen) Finanzierungshilfe. Die Fälligkeit einer Zahlungsverpflichtung eines Verbrauchers (Teilzahlungsnehmer) gegenüber einem Unternehmer (Teilzahlungsgeber) wird (entgeltlich) hinausgeschoben (Zahlungsaufschub). Der Beitrag fasst Systematik und Historie der gesetzlichen Regelungen zum Teilzahlungsgeschäft zusammen (Teil A). Er gibt einen Überblick über Voraussetzungen (Teil B) und Rechtsfolgen (Teil C) des Teilzahlungsgeschäfts. Die Verpflichtung des Unternehmers, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers (auch) beim Teilzahlungsgeschäft zu überprüfen, wird eingehend erörtert (Teil D). Die Darstellung berücksichtigt die Rechtslage vor und nach den Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, in Kraft seit dem 21.03.2016. Rechtsprechung und Literatur sind ausgewertet bis September 2016.
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