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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 58 Investmentgeschäft

verfasst von : Stefan J. Geibel

Erschienen in: Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Das “Investmentgeschäft" – in einem weiten Sinne verstanden als das Verwalten und Investieren eines Fondsvermögens zum Nutzen der Anleger von Geldkapital sowie des Vertriebs der Fondsanteile – wird in Deutschland seit 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt, das seinerseits mehrere Richtlinien der Europäischen Union umsetzt. Die rechtliche Befassung mit dem Investmentgeschäft reicht bis ins 19. Jahrhundert. Seit 1949 hatten zunächst der nationale Gesetzgeber und dann die Europäische Gemeinschaft, später die Europäische Union das Investmentrecht in mehreren Schritten reguliert. Zunächst standen der Anleger- und der Marktschutz im Zentrum der Normzwecke. Daneben traten weitere Normzwecke wie der sog. Europäische Pass, Vertriebs- und Produktregelungen oder die Regulierung der Intermediäre. Nachdem früher nur die offenen Investmentfonds (insbesondere die sog. OGAW) Gegenstand der investmentrechtlichen Vorschriften waren, wurden nach dem Ende der Finanzmarktkrise die geschlossenen Fonds in den Anwendungsbereich des Investmentrechts aufgenommen, die vormals als Investmentgestaltungen des sog. grauen Kapitalmarktes noch weitgehend unreguliert waren. Dies hat sich mit dem KAGB geändert, das insoweit über die AIFM-Richtlinie von 2011 hinausgeht, als nicht nur die Verwalter und Verwahrstellen sowie der Vertrieb der “Alternative Investmentfonds" (AIF) geregelt werden, sondern auch die AIF selbst. Mit dem materiellen Investmentvermögensbegriff werden fortan alle Investmentvermögensgestaltungen erfasst und einem Rechtsformzwang unterworfen. Neben die OGAW treten nun die weiteren Kategorien der offenen und geschlossenen Publikums- oder Spezial-AIF. Die Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem oder mit fixem Kapital sowie die geschlossenen oder offenen Investmentkommanditgesellschaften stellen spezialgesetzliche, an die Bedürfnisse des Investmentrechts angepasste überformungen der Rechtsformen der Aktiengesellschaft oder der Kommanditgesellschaft dar und sind keine eigenständigen Rechtsformen. Hauptregelungsgegenstand der Vertriebsregelungen bilden die Regelungen zu den Verkaufsunterlagen, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der Inbound- und in der Outbound-Konstellation sowie die Prospekthaftung. Außerhalb der Kernregelungen des KAGB werden REIT-Aktiengesellschaft, der Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA), der Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) und der Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) normiert.

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Metadaten
Titel
§ 58 Investmentgeschäft
verfasst von
Stefan J. Geibel
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52805-1_7