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Zusammenfassung
Wie erfüllen Bürger*innenstiftungen und Freiwilligenagenturen, unter Berücksichtigung ihrer organisationalen Verfasstheit, die ihnen zugeschriebene Innovationsfunktion durch die Förderung von Engagement? Mit einem Blick auf den sozialwissenschaftlichen Diskurs um die „neueren“ Organisationen, die Engagement fördern (Roß/Roth, Engagement und Zivilgesellschaft, Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden, S. 225, 2018; Klein et al., Engagementpolitik. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft als politische Aufgabe, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, S. 55, 2010; Jakob, Engagementpolitik. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft als politische Aufgabe, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, S. 233, 2010), wird dieser Frage sekundäranalytisch nachgegangen. Dabei wird auf empirische Daten rekurriert, die Einschätzungen zu den Organisationsformen Bürger*innenstiftung und Freiwilligenagentur im Hinblick auf ihre Verfasstheit ermöglichen, die die Erfüllung der ihnen zugeschriebenen Innovationsfunktion begünstigt. Die relevanten Aspekte der sekundäranalytischen Betrachtung umfassen sowohl quantitative Angaben wie die Anzahl der Organisationen, ihre Finanzausstattung und Personalstruktur als auch qualitative Daten, die aus wissenschaftlichen Befunden zur Selbsteinschätzung der in den Organisationen agierenden Professionellen und ihrem organisationalen Umfeld generiert worden sind (u. a. Wolf und Zimmer, Lokale Engagementförderung, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2012; Speck et al. 2012). Im Ergebnis wird deutlich, dass die Organisationsformen quantitativ an Bedeutung gewinnen und qualitativ Innovationspotenziale freisetzen. Legitimität für Innovationen wird in den Organisationen insbesondere durch das „Erzählen“ einer glaubwürdigen bzw. einer „Erfolgsgeschichte“ (Luhmann, Organisation und Entscheidung. 3. Auflage, VS Verlag, Wiesbaden, S. 440, 2011) erzeugt. In der wettbewerbsbasierten Sozialwirtschaft verschafft sich die Organisation Vorteile, die von den Mittelgebenden als innovativ(ere) wahrgenommen wird. Ressourcenstarke Mittelgebende fungieren als Treibstoff von Innovationen in den Organisationen, und zugleich ist die Ressourcenausstattung von Engagierten Voraussetzung ihres Engagements und damit auch der Möglichkeit, über legitime Innovationen mitentscheiden zu können.
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Zwei Ausnahmen bilden die Studie von Annette Barth (2012) und die Dissertation von André Christian Wolf (2009). In Ersterer wird auf der Grundlage einer qualitativen Fallstudie das Spannungsfeld zwischen (politisch gewünschten) Anforderungen, die an die Organisationsform „Bürger*innenstiftungen“ gerichtet werden, und deren Realisierung in einer ausgewählten Region Baden-Württembergs untersucht. Die Feststellung, dass Innovation an sich kein Wert sei und die Existenz einer Organisation nicht ausreichend legitimieren könne (ebd., S. 33), wird im Fortgang – und dies sei an dieser Stelle vorweggenommen – insofern relativiert, als dass eine glaubhafte Erzählung über die Einlösung der Innovationsfunktion, unter Annahme der Reziprozität von Organisation und Umwelt, durchaus existenziellen Charakter für Engagement fördernde Infrastruktureinrichtungen hat; dann nämlich, wenn über Innovativität soziale Wirkung miterzählt und in Aussicht gestellt wird und damit der Selbstzweck der Organisation als erfüllt oder nicht erfüllt angenommen werden kann. Wolf (2009) stellt durch eine Analyse von Fallbeispielen heraus, dass der Begriff „Originalität“ zutreffender sei als der Innovationsbegriff, da die untersuchten Bürger*innenstiftungen nicht primär Innovationen als vielmehr Veränderungsprozesse anregen und Konzepte erproben (ebd., S. 217).
Zu typischen Bedenken und Einwänden gegen Innovationsideen, wie ‚Beharrungskulturen‘ in Organisationen oder Rechtfertigungszwänge gegenüber ihren Kontrollinstanzen, siehe Kerka et al. (2012, S. 253 f.).
Zur organisierten Zivilgesellschaft werden im Diskurs um Engagement fördernde Strukturen Vereine, Verbände und Initiativen gezählt, in denen Engagierte als Koproduzent*innen und Mitgestaltende Angebote und Leistungen im Rahmen der kommunalen Aufgaben- und Verantwortungsteilung übernehmen (vgl. Jakob 2010, S. 252). Da es an einer einheitlichen Definition mangelt, werden unter Berücksichtigung der Rechtsform von EfO ferner auch Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften zur organisierten Zivilgesellschaft gezählt (vgl. Priemer et al. 2019, S. 9).
Dem Ökosystem sozialer Innovationen folgend, wären – neben den Kommunen, als dominante Financiers und den Engagementinteressierten als Nutzer*innen der angebotenen Dienstleistungen – die Sektoren Unternehmen und Wissenschaft als potenzielle Kooperationspartner*innen und Mittelgebende zu adressieren und zu überzeugen. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen, so die quantitativen Daten, ist bisher weniger stark ausgeprägt und die Wissenschaft als zu berücksichtigender Sektor nicht systematisch (wissenschaftlich) erfasst worden.