2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Abbildung der Rückstellungen
verfasst von : Marco Meyer
Erschienen in: Unternehmenswertorientierte Berichterstattung auf Basis der IAS/IFRS
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
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Sowohl das deutsche Bilanzrecht als auch die IAS/IFRS sehen als Kennzeichen für eine Rückstellung in Abgrenzung zu den Verbindlichkeiten den Verbleib von Unsicherheiten in Bezug auf den Ansatz dem Grunde und/oder der Höhe nach an.
2052
Weitere Unsicherheiten können hinsichtlich des Zeitpunktes der Inanspruchnahme einer Rückstellung bestehen. Da dieser Bilanzposition Schätzunsicherheiten je nach konzeptioneller Ausgestaltung immanent sind, kam ihr bereits nach den handelsrechtlichen Regelungen eine aus der Sicht der Bilanzpolitik herausragende Bedeutung zu.
2053
Entsprechend gestaltet sich auch die Rechtsprechung des BFH zu diesem Themenbereich relativ umfassend, da § 249 HGB keine eindeutige Abgrenzung der berücksichtigungspflichtigen Sachverhalte vornimmt. Auch das IAS/IFRS Regelwerk verfügte bis zur Überarbeitung der Core-Standards mit IAS 10 (1978) nur über eine zumindest lückenhafte Regelung, so dass regelmäßig zur Lösung konkreter Sachverhalte der Rückgriff auf die noch allgemeiner gehaltenen Vorschriften des Rahmenkonzeptes erfolgen musste.
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Mit dem im September 1998 verabschiedeten Standard IAS 37 (1998) liegt derzeitig eine Regelung vor, die sich im erheblich größeren Umfang mit den immanenten Unsicherheiten der Rückstellungsbilanzierung beschäftigt als der Vorgängerstandard oder das deutsche HGB.
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Explizite Wahlrechte enthält dieser Standard nicht mehr.
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Die bilanzpolitischen Aktionsparameter bei der Festlegung des Umfangs der rückstellungspflichtigen Sachverhalte ergeben sich daher aus der Interpretation der in LAS 37 (1998) Par. 14 genannten Tatbestandsmerkmale, die aus diesem Grund in den nachfolgenden Abschnitten einer genaueren Untersuchung unterzogen werden.