2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Abbildung des Vorratsvermögens
verfasst von : Marco Meyer
Erschienen in: Unternehmenswertorientierte Berichterstattung auf Basis der IAS/IFRS
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
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Innerhalb des IAS/IFRS Rechnungslegungssystems werden keine konkreten Aussagen hinsichtlich der Ermittlung des Mengengerüsts der Vermögenswerte und Schulden getroffen. Auch IAS 2 (revised 2003), als die für das Vorratsvermögen maßgebliche Regelung, beschränkt sich vornehmlich auf Bewertungs- und Ausweisfragen und bezieht keine Position im Hinblick auf die anzuwendenden Inventurverfahren und -methoden, die jedoch gerade für die Bestimmung des Mengengerüsts der Vorräte eine besondere Bedeutung erlangen. Für den Bilanzierenden besteht hier insofern ein Methodenwahlrecht bei der mengenmäßigen Erfassung. Inwieweit ein Abweichen von der Stichtagsinventur mittels körperlicher Bestandsaufnahme als zulässig erachtet werden kann, bleibt in den Grenzen des Wesentlichkeitsgrundsatzes und des Vollständigkeitsgebots im Einzelfall abzuwägen.
1848
Eine Orientierung an der bisherigen Vorgehensweise nach dem HGB bzw. den ergänzenden Vorschriften der Finanzverwaltung würde den allgemeinen Anforderungen der IAS/IFRS an die Behandlung von Regelungslücken entsprechen.
1849
Es bleibt aber anzumerken, dass gerade die Zulässigkeit von Vereinfachungsverfahren, wie etwa der Festwertermittlung oder auch die Festlegung des Anwendungsbereichs der permanenten Inventur einen Anspruch an Genauigkeit impliziert und insofern eine Wertentscheidung voraussetzt. Dem Bilanzierenden verbleiben hierdurch Spielräume im Hinblick auf die zeitliche Erfassung von unkontrollierten Abgängen, wie sie durch Beschädigungen oder Schwund auftreten.