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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

13. Abnahme und Instandhaltung des Oberbaus

verfasst von : Reinhard Menius, Volker Matthews

Erschienen in: Bahnbau und Bahninfrastruktur

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Man unterscheidet beim Oberbau Abnahmen bei bzw. nach Baudurchführungen und Oberbautechnische Freigaben entsprechend der Richtlinie 824 [1] der DB Netz AG. Die „Abnahme“ entspricht der Abnahme nach VOB, Teil B. Die „Oberbautechnische Freigabe“ ermöglicht dagegen das Befahren des Gleises bzw. der Weichen, Kreuzungen und Kreuzungsweichen im Regelverkehr. Die Oberbautechnischen Freigaben sind in Ril 820.0120 [2] beschrieben; mit der Oberbautechnischen Freigabe wird die Befahrbarkeit nach Baumaßnahmen (mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Radsatzlast) bis zur nächsten Inspektion geregelt. Die Inspektion des Oberbaus ist in Ril 821 [3] beschrieben. Die Instandhaltung beinhaltet Inspektion, Wartung, Instandsetzung, bzw. auch Verbesserung und ggf. Schwachstellenanalysen und ist auch in DIN 31051 [4] geregelt.

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Literatur
1.
Zurück zum Zitat Richtlinie 824 der DB AG “Oberbauarbeiten durchführen” Richtlinie 824 der DB AG “Oberbauarbeiten durchführen”
2.
Zurück zum Zitat Richtlinie 820 “Grundlagen des Oberbaus” der DB AG, mit Modul 820.0120 “Oberbautechnische Freigaben” Richtlinie 820 “Grundlagen des Oberbaus” der DB AG, mit Modul 820.0120 “Oberbautechnische Freigaben”
3.
Zurück zum Zitat Richtlinie 821 “Oberbau inspizieren” Richtlinie 821 “Oberbau inspizieren”
4.
5.
Zurück zum Zitat „Hinweise für die Planung, Bau und Inbetriebnahme der Infrastruktur der DB Netz AG für NeiTech“ (auch Bestandteil der „Eisenbahnspezifische Liste technischer Baubestimmungen (ELTB)“ des EBA, Kap. 8.6 Oberbau, Eo 8.6.3) „Hinweise für die Planung, Bau und Inbetriebnahme der Infrastruktur der DB Netz AG für NeiTech“ (auch Bestandteil der „Eisenbahnspezifische Liste technischer Baubestimmungen (ELTB)“ des EBA, Kap. 8.6 Oberbau, Eo 8.6.3)
6.
Zurück zum Zitat Richtlinie der DB AG 824, Modul 824.2510 „Oberbauarbeiten durchführen, Schienen in Gleisen erneuern“ bzw. Anhang 01 „Antrag auf Ermittlung der äquivalenten Konizität nach Ril 824.2510 Abschnitt 6“ Richtlinie der DB AG 824, Modul 824.2510 „Oberbauarbeiten durchführen, Schienen in Gleisen erneuern“ bzw. Anhang 01 „Antrag auf Ermittlung der äquivalenten Konizität nach Ril 824.2510 Abschnitt 6“
7.
Zurück zum Zitat Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung – EIGV) eingeführt 11.08.2018 Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung – EIGV) eingeführt 11.08.2018
8.
Zurück zum Zitat Ril 821.1000 “Oberbau inspizieren”, “Grundlagen der Oberbauinspektion” Ril 821.1000 “Oberbau inspizieren”, “Grundlagen der Oberbauinspektion”
Metadaten
Titel
Abnahme und Instandhaltung des Oberbaus
verfasst von
Reinhard Menius
Volker Matthews
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-27733-8_13