Die Sicherung der Altersversorgung für beide Ehegatten im Todes- oder Pflegefall ist ein elementarer Bestandteil der Ruhestandsplanung. Hinzu kommt die Sicherung des Familienfriedens und ggf. des möglichen Erbes für die Angehörigen im Pflegefall. Diesbezüglich kommt den Themen Ehegattenhaftung und Elternhaftung der Kinder in diesem Kapitel eine besondere Bedeutung zu. Neben der Betrachtung des grundsätzlichen Risikos einer Pflege gehen wir auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ein und betrachten private Vorsorgemöglichkeiten.
Die Einbeziehung der Absicherung von Pflege und Tod in eine gute und kompetente Beratung ist unabdingbar. Denn die fehlende finanzielle Absicherung dieser beiden Risiken lässt jede gute Ruhestandsplanung wirkungslos werden.
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