2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Abstimmungsregeln
Erschienen in: Regeln und Verfahren der Entscheidungsfindung innerhalb von Staaten und Staatenverbindungen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Zur Willensbildung und Entscheidung muss den Mitgliedern eines Kollegialorgans zunächst die Frage vorgelegt werden, damit diese darüber mit Ja, Nein oder Enthaltung abstimmen können. In der Regel werden die Fragen affirmativ formuliert, d.h. es wird nach Erteilung der Zustimmung gefragt. Die Beteiligten am Entscheidungsprozess drücken durch die Stimmabgabe ihre Ansicht aus. Aus der Berechnung der Stimmen geht der allgemeine Willen hervor. Ob ein Antrag angenommen wird oder nicht, hängt maßgeblich von der vorher festgelegten Abstimmungsregel ab. In Entscheidungsvorgängen kollegialer Organe auf staats- und kommunalrechtlicher, europa- und völkerrechtlicher Ebene finden primär Einstimmigkeits-, Konsens- oder Mehrheitsregeln Anwendung.