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Agenturen

  • 2020
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
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Zusammenfassung

EU-Agenturen sind durch europäisches Sekundärrecht gegründete Körperschaften, welche die Organe der Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Politiken und Programmen unterstützen. Es können zwei Arten von EU-Agenturen unterschieden werden: Exekutivagenturen und dezentrale Agenturen. Exekutivagenturen werden durch Beschluss der Kommission für eine begrenzte Zeit eingerichtet und haben ihren Sitz in Brüssel. Dezentrale Agenturen werden durch einen Rechtsakt des europäischen Gesetzgebers auf unbestimmte Zeit gegründet, die Entscheidung über den Sitz wird durch die Staats- und Regierungschefs getroffen. Derzeit bestehen 43 dezentrale Agenturen, die über 23 Mitgliedstaaten verteilt sind und insgesamt ca. 9965 Mitarbeiter beschäftigen. Der gesamte Haushalt aller Agenturen beträgt ca. 2,8 Milliarden Euro. Durch die Delegation wichtiger Aufgaben zur Binnenmarktregulierung haben sich die dezentralen Agenturen zu einem relevanten Bestandteil der institutionellen Struktur der EU entwickelt.

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Titel
Agenturen
Verfasst von
Christoph Klika
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24455-2_21
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