Bund und Länder haben sich im September während der Sonder-Umweltministerkonferenz beraten. In den Gesprächen ging es um den Hochwasserschutz und den Umgang mit den Klimawandel-Folgen in Deutschland. Die Länder verständigten sich darauf, dass die Bundesrepublik die Klimawandelvorsorge - also Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen, Sturmfluten, Stürme oder auch anhaltende Trockenheit - noch stärker in den Blick nehmen muss. Mecklenburg-Vorpommern, das derzeit den Vorsitz der Umweltministerkonferenz innehat, betonte dabei, wie wichtig klare gesetzliche Grundlagen seien. Dies könnte analog zum Bundes-Klimaschutzgesetz in Form eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes geschehen. …