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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

19. Aktuelle Umtriebe bei Corporate Governance und Rechnungslegung (2004)

verfasst von : Sebastian Hakelmacher

Erschienen in: Topmanager sind einsame Spitze

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Frequenz großer Bilanz- und Managementskandale hat wie die Häufigkeit von Naturkatastrophen in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Vorgestellt werden Entschließungen und Verhaltensgrundsätze, die beiden Übeln Einhalt gebieten sollen. Behandelt werden auch die Arten der Rechnungsleger und die ominöse Welt der IFRS.

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Fußnoten
1
Lassik, Unzucht mit Zahlen, Frankfurt 2003, insbesondere Kapitel V.
 
2
Erste Andeutungen dieser Zusammenhänge finden sich schon bei Lämmergeier, Manager im Schwitzkasten, Bad Greisheim 1986, S. 116 f.
 
3
Schönwiese, Das Problem der Klimaveränderungen in Vergangenheit und Zukunft, Hamburg 2002, S. 486 ff.; Alexandre, Le climat en Europe, Paris 2003, S. 86 ff.
 
4
So u. a. Borstenbinder, Katastrophale Unterschiede in Natur, Kunst und Gewerbe, Hamburg 2004, S. 1260 ff.
 
5
Beispielweise: Pimpelhuber, … und sie verheizen sich doch!, Garmisch 2003.
 
6
Brauer, Die maßlose Gesellschaft, München 2001, S. 15.
 
7
Ein umfassender Überblick findet sich u. a. bei Sudelmann, Der Knilch der verkommenen Lenkungsart, 3 Bände, Köln/Stuttgart 2003.
 
8
Zur längerfristigen Entwicklung siehe Hakelmacher, Die Katharsis der Unternehmensorgane – Corporate Governance und Rechnungslegung im Jahre 2013, WPg 2003, S. 193 ff.
 
9
Daran wird auch das im Entwurf vom Januar 2004 vorgestellte Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) auf absehbare Zeit wenig ändern.
 
10
Eine Einführung in die Fingersprache und die damit verbundenen Missverständnisse bietet Mankomann, Fingerzeig ohne Fingerspitzengefühl, Düsseldorf 2004.
 
11
Sog. IAS-Verordnung 2003/51/EG, ABl EG Nr. L 243, S. 1.
 
12
Referentenentwurf: Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) v. 8. Dezember 2003).
 
13
Referentenentwurf: Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) vom Dezember 2003.
 
14
Siehe u. a. Hommelhoff/Hopt/v.Werder (Hrsg.), Handbuch Corporate Governance, Köln/Stuttgart 2003; Pfitzer/Oser (Hrsg.) Deutscher Corporate Governance Kodex, Stuttgart 2003.
 
15
Gemeint sind z. B. „Improvements“ und „Amendments“ von 15 IAS (veröffentlicht im Dezember 2003) und vier Exposuredrafts (=Entwürfe) neuer IFRS.
 
16
Cromme, Entwicklung der Coporate Governance in Deutschland, in: Cromme (Hrsg.), Corporate Governance Report 2003, 2003, S. 35.
 
17
Vgl. Kleekämper/Kühlewind/Alvarez, Ziele, Organisation und Bedeutung des IASB, in: Baetge et al. (Hrsg.) Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS), 2. Auflage, Stuttgart 2003, A I Rz. 77 ff.
 
18
Ritterschlag, Prozessökonomie im Rahmen der Selbstregulierung privater Institutionen, Essen 2001, S. 115. Rosshauptner, Der kurze Prozess, Berlin 2002. – 2017 hat sich das geändert: Vor der verbindlichen Veröffentlichung des geänderten Kodex werden Entwürfe veröffentlicht, die von interessierten Kreisen und Personen kommentiert werden können.
 
19
Sporner, Neidgemäße Rechnungslegung als Ausdruck demokratischen Selbstverständnisses, Berlin 2003. Inzwischen ist die Offenlegung der Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat gesetzlich geregelt.
 
20
Siehe dazu u. a. Baetge/Lutter (Hrsg.), Abschlussprüfung und Corporate Governance, Köln 2003.
 
21
Zu Einzelheiten siehe den Entwurf zu §§ 319 und 319a HGB.
 
22
Hakelmacher, Das alternative WP-Handbuch, Düsseldorf 2000, S. 84; ders., Standard und Stunt Art – Kernstücke zeitgemäßer Rechnungslegung, WPg 2002, S. 172.
 
23
Dazu fundamental Dohle, Rechnungsleger in der Mauser, München 2004.
 
24
NN., Die Wahrsagerin aus dem Coffee-Schälgen, Leipzig 1742; Raab, Die Kunst und Weisheit im Kaffee und allen anderen Gießungen das Schicksal zu sehen, Leipzig 1756.
 
25
Jester, The Asset-Liability-Approach of modern Futurology, London 2003.
 
26
Geiger, a.a.O., WPg-Sonderheft 2003, S. 101.
 
27
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR).
 
28
Siehe dazu den Referentenentwurf des BilKoG: §§ 342b–d HGB-E und §§ 37n–u WpHG-E.
 
29
Zum Beispiel neben dem nationalen Wächterrat der nationale Standardsetzer, die EFRAG, die EU-Kommission oder das Institut der Wirtschaftsprüfer.
 
30
Bestürzend z. B. Entwurf ED 4 „Disposal of Non-current Assets and Presentation of Discontinued Operations“.
 
31
Art. 3 der IAS-Verordnung.
 
32
Rowling, Harry Potter und …, 5 Bände.
 
33
Tolkien, Lord of the Rings, London 1966. Älteren Herrschaften kann auch „The Forsyte Saga“ von Galsworthy empfohlen werden (Gesamtausgabe London 1922).
 
34
Zu den überkommenen Grundsätzen siehe u. a. Biedermann, Die Armut des Kaufmanns im Licht de Bilanztheorien des 20. Jahrhunderts, Hamburg 2001.
 
35
Eine ähnliche Undifferenziertheit, die auf eine Dekadenz deutet, gibt es auch im deutschen Bilanzrecht bei „Anschaffungs- und Herstellungskosten“.
 
36
IASB, Amendments to IAS 36, Impairment of Assets, and IAS 38, Intangible Assets, London 2002, insbesondere IAS 38, Basis for Conclusion, B 37 and 38.
 
37
In der Textausgabe „International Financial Reporting Standards 2003“ umfasst z. B. der IAS 39 80 Seiten und die zugehörige Implementation Guidance 351 Seiten.
 
38
Inzwischen sind Teile von IAS 39 durch die EU übernommen worden, die später durch den noch umfangreicheren IFRS 9 ersetzt wurden.
 
Metadaten
Titel
Aktuelle Umtriebe bei Corporate Governance und Rechnungslegung (2004)
verfasst von
Sebastian Hakelmacher
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-26346-1_19

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