2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
„Allen alles auf allseitige Weise lehren“ (Johann Amos Comenius). Das Menschenrecht auf Bildung als Bedingung und Inhalt eines interreligiösen Dialogs
verfasst von : Uwe Voigt
Erschienen in: Friedensstiftende Religionen?
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Ungleich verteilte Chancen sind ein Zündstoff von Konflikten. In einer aufkommenden weltweiten Informations- und Wissensgesellschaft lässt sich Friede daher nur dann gewinnen und bewahren, wenn möglichst viele Menschen über alle Nationen und Kulturkreise hinweg eine angemessene Bildung erhalten haben, die es ihnen ermöglicht, an dieser Gesellschaft zu partizipieren. Das bereits in einschlägigen Deklarationen verankerte Recht des Menschen auf Bildung auch wirklich einzulösen ist deshalb eine zentrale Aufgabe künftiger Friedenssicherung. Da es um die Teilnahme an globalen Wissensbeständen geht, lässt sich diese Aufgabe nur durch weltweite grenzübergreifende Zusammenarbeit bewältigen. Ist das auch ein Thema der „friedensstiftenden Religionen“, nach denen dieses Kolloquium fragt, dann können sie es daher jeweils nicht im Alleingang bearbeiten, sondern sind auf einen möglichst umfassenden interreligiösen Dialog angewiesen.