1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Allgemeine Übersicht über das Insolvenzrecht
verfasst von : Dr. Manfred Obermüller
Erschienen in: Handbuch Insolvenzrecht für die Kreditwirtschaft
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Wenn ein Schuldner oder Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist, die durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zum Ausdruck kommt und die nicht mehr durch eine Sanierung oder einen außergerichtlichen Vergleich2 überwunden werden kann, steht ihm nur noch das gerichtliche Vergleichsverfahren oder das Konkursverfahren zur Verfügung. Konkurs- und Vergleichsverfahren sind kollektive Vollstreckungsverfahren, in denen der Schuldner sein Vermögen freiwillig oder zwangsweise der Gesamtheit seiner Gläubiger zur Verfügung stellt, damit deren Forderungen aus dem Verwertungserlös oder den künftigen Erträgen befriedigt werden3. Ihr wesentlicher Unterschied liegt in folgendem: Das Konkursverfahren ist grundsätzlich auf eine vollständige Liquidation des Schuldnerunternehmens und eine Verwertung seines Vermögens ausgerichtet. Für den danach verbleibenden Teil seiner Schulden haftet der Schuldner weiter.Das gerichtliche Vergleichsverfahren dient als sogenannter Fortführungsvergleich der Herabsetzung der Verbindlichkeiten des Schuldners zum Zweck seiner Sanierung und damit zur Erhaltung seines Betriebs, also der wirtschaftlichen Gesundung3.Der Liquidationsvergleich vollzieht sich zwar nach den Regeln der Vergleichsordnung, ist aber wie der Konkurs auf eine vollständige Liquidation des Schuldnerunternehmens gerichtet; der Schuldner muß sein gesamtes Vermögen den Gläubigern zum Zweck der Verwertung zur Verfügung stellen (§ 7 Abs. 4 Vg1O).