Vielen Menschen droht im Alter die Rentenlücke. Doch bei der betrieblichen Altersversorgung tut sich was - dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Laut einer Analyse ist die Beitragshöhe seit 2018 um 35 Prozent gestiegen. Doch kleine Unternehmen hadern mit dem Verwaltungsaufwand.
In einer Studie hat die Deutsche Clearing-Stelle (DCS) ermittelt, dass der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2018 im Schnitt um 58 Prozent gewachsen ist. Auch ein Viertel (25 Prozent) der Arbeitnehmer leisten freiwillig einen höheren Eigenanteil. Die gesamte Beitragshöhe stieg damit durchschnittlich um knapp 35 Prozent. Der Analyse liegen insgesamt rund 4.500 Datensätze aus 120 Unternehmen zugrunde.
BRSG-Umsetzung verschlingt große Ressourcen
"Der seitens des Arbeitgebers geleistete Zuschuss motiviert offensichtlich auch Mitarbeitende, ihre eigenen Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Damit wird das Ziel erreicht, das die Politik mit der Gesetzesnovelle verfolgt hat: Eine bessere finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Rentenalter zu erreichen", sagt DCS-Geschäftsführer Marco Eckert.
Doch auch wenn mit diesen Zahlen die Ziele des Gesetzgebers erreicht werden, besteht laut DCS noch erheblicher Nachholbedarf bei der Umsetzung. Das betrifft vor allem die letzten Stufe des BRSG, die Anfang 2022 in Kraft trat. Denn diese sorge in den Unternehmen für einen hohen Verwaltungsaufwand. Firmen investierten bereits erhebliche Ressourcen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Viele kleine Betriebe scheitern am Verwaltungsaufwand
Bestehende Systeme müssen laut Studie angepasst werden und viele HR-Abteilungen stünden vor hohen administrativen Hürden, die zu meistern ihnen aber häufig das Personal fehle. Aus diesem Grund habe eine beträchtliche Anzahl insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bislang die letzte Stufe des BRSG nicht erfüllt, die Anfang 2022 in Kraft getreten ist. Diese schreibt vor, dass auch vor 2018 abgeschlossene bAV-Verträge vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen.
Setzen allerdings Arbeitgeber das BRSG nicht vollständig um, müssen sie dem DCS zufolge mit zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem wirke sich die Missachtung der Zuschusspflicht auf die Handelsbilanz aus.