Altholz ist die abfallwirtschaftliche Bezeichnung für Holzabfälle. In Deutschland fallen jährlich rund 8,1 Mio. t Altholz an (Mantau et al. 2012). Darüber hinaus werden weitere Mengen in Privathaushalten und Betrieben vorwiegend zur Energieerzeugung genutzt, die statistisch nicht erfasst sind. Die letzten Untersuchungen zum Altholzaufkommen liegen bereits einige Jahre zurück. Für 2017 ist eine neue Untersuchung angekündigt. Die Altholzbranche geht im Jahr 2017 von einem höheren Altholzaufkommen in Deutschland aus (BAV 2016).
Altholz wird gesammelt, aufbereitet und der stofflichen oder der energetischen Verwertung zugeführt. Hierzu stellt die Altholzverordnung (AltholzV) den rechtlichen Rahmen. Die Verordnung wurde im Jahr 2002 erlassen und trat zum 01.03.2003 in Kraft. Die AltholzV ist seither das wichtigste Regelwerk der Altholzbranche und grundlegend für das Altholzrecycling und die Verwertung von Abfallhölzern in Deutschland. Unter dem Begriff Altholz sammeln sich Holzabfälle in Form von Gebraucht‐ oder Industrieresthölzer. Gebrauchthölzer sind aus der Nutzung gegangene Erzeugnisse aus Holz, Holzwerkstoffen oder Verbundstoffen (z. B. entsorgtes Holzmobiliar, Verpackungshölzer, Abbruchholz oder Bahnschwellen). Industrieresthölzer sind in Betrieben der Holzbe‐ und ‐verarbeitung anfallende Holzreste, einschließlich der in Betrieben der Holzwerkstoffindustrie anfallenden Holzwerkstoffreste sowie anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse‐%).
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu Ihrer Lizenz zu erhalten.
Aufgrund des PCB‐Verbots (Verbot der Herstellung
von PCB Ende der 1970er‐Jahre in den USA und in der EU in den 1980er‐Jahren) kommen PCB‐Hölzer in der Praxis kaum noch
vor.