Eine zeitnahe Einsparung von Klimagasen in signifikanten Größenordnungen ist im Luftverkehr praktisch nur durch den Einsatz erneuerbarer Flugkraftstoffe möglich. Trotz verschiedener Treiber für ihre Nutzung blieb die breite Markteinführung erneuerbarer Flugkraftstoffe bisher aus. Der Hauptgrund dafür sind ökonomische Barrieren; für alle Technologiepfade stellen hohe Herstellungskosten (hohe Marktpreise) erneuerbarer Flugkraftstoffe verglichen mit konventionellen Flugkraftstoffen das wesentliche Markteinführungshemmnis dar, welches auch durch die bestehenden luftverkehrsbezogenen Klimaschutzinstrumente (Luftverkehrsteuer, europäischer Emissionshandel, CORSIA) nicht überwunden wird. Bei der Luftverkehrssteuer liegt dies an ihrer konzeptionellen Ausgestaltung. Der europäische Emissionshandel sowie CORSIA erzeugen bei bisherigen Rohölpreisen keine ausreichenden ökonomischen Anreize für die Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen. Als Lösungsansätze für eine zeitnahe Markteinführung erneuerbarer Flugkraftstoffe wurden alternative Lenkungsinstrumente (Quotenmodelle, Kohlenstoffdioxidsteuer, Einspeisevergütungsmodelle) untersucht und dabei qualitativ bewertet, inwiefern sie Nutzungsanteile erneuerbarer Flugkraftstoffe reliabel herbeiführen können. Im Ergebnis weisen vor allem Quotenmodelle einen hohen Zielerreichungsgrad auf und sind dabei von dynamischen Einflussgrößen (z. B. Rohölpreis) weitestgehend unabhängig. Insbesondere kann die kombinierte Einführung einer Treibhausgas-Minderungsquote und von angebotsseitigen Ausschreibungsmodellen dazu dienen, eine definierte Nachfrage nach erneuerbaren Flugkraftstoffen herzustellen, Produktionskapazitäten aufzubauen und Technologieoptionen voranzutreiben, die gezielt weiterentwickelt werden müssen – z. B. strombasierte Flugkraftstoffe.
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Unter konventionellen Flugkraftstoffen werden hier Flugkraftstoffe aus Rohöl, Schweröl, Erdgas Flüssigkondensaten, Schieferöl oder Ölsanden verstanden Pechstein und Zschocke (2018, S. 666).
Für eine weiterführende Erläuterung der hier berücksichtigten Technologiepfade und jeweils möglichen Ausgangsstoffe zur weiteren Herstellung erneuerbarer Flugkraftstoffe siehe Kaltschmitt und Neuling (2018); Neuling (2019); ICAO (2019a).
Diese Darstellungen beziehen sich lediglich auf den EU ETS relevanten Flugbetrieb. Bei der Umlage der emissionsbedingten zusätzlichen Kosten im EU ETS auf die gesamten Kraftstoffkosten einer Fluggesellschaft, die auch Flüge außerhalb des EU ETS durchführt, verringert sich die durchschnittliche Verteuerung einer Tonne Flugkraftstoff weiter.
Als Ausstattungsgrad wird das durchschnittliche Verhältnis von kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen und abgabepflichtigen Emissionen bezeichnet DEHSt (Mai 2018, S. 87).
Der CORSIA-Geltungsbereich beschränkt sich auf internationale Flüge. Somit reduzieren sich die CORSIA bedingten durchschnittlichen Zusatzkosten für eine Tonne Flugkraftstoff weiter, wenn sie auf die gesamten Kraftstoffkosten einer Fluggesellschaft allokiert werden, d. h. auch auf Flüge, die nicht unter CORSIA oder den Geltungsbereich weiterer Systeme, wie dem EU ETS fallen.
Da die nicht vorhandene Lenkungswirkung der Luftverkehrssteuer konzeptimmanent ist, werden die weiteren Bewertungskriterien nicht betrachtet und mit „nicht anwendbar“ bewertet (Tab. 1).
THG-Vermeidungskosten bezeichnen die Kosten für eine Klimagasminderung durch eine bestimmte Technologie/ein Produkt (erneuerbare Flugkraftstoffe) gegenüber einer Referenztechnologie/einem Referenzprodukt (konventionelle Flugkraftstoffe) Geilhausen et al. (2015, S. 258 ff.).