2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Anerkennung
verfasst von : Peter Sitzer, Christine Wiezorek
Erschienen in: Integrationspotenziale einer modernen Gesellschaft
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Soweit sich die Etymologie des Begriffs anhand einschlägiger Wörterbücher zurückverfolgen lässt, entwickelte sich das Wort ‚anerkennen‘ im 16. Jahrhundert aus dem Wort‚erkennen‘ (Kluge 1989). ‚Erkennen‘ ist zunächst gebräuchlich in den Bedeutungen von erstens , durch die Sinne wahrnehmen‘ („Ich kann die Buchstaben nicht erkennen.“), zweitens , durch Vergleich unterscheiden und wieder erkennen‘ („Ich erkenne es deutlich wieder.“), drittens ‚durch Analyse herausfinden und einsehen‘ („Ich erkenne die Zusammenhänge.“), viertens , durch richterliche Gewalt entschieden‘ („Das Gericht erkennt den Angeklagten für schuldig.“).
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In der Bedeutung von , durch Kenntnis von der Wahrheit eines Sachverhalts überzeugt sein ‘geht „erkennen“ in die Bedeutung von „anerkennen“ über („Du erkennst meine Liebe nicht“) und hat schließlich die volle Bedeutung von „anerkennen“, wenn beispielsweise Friedrich Schiller Frießhardt in
Wilhelm Tell
sagen lässt: „Des Landvogts oberherrliche Gewalt; Verachtet er und will sie nicht erkennen“ (1965: 977). Nach Jahren der knechtischen Unterdrückung der Landleute durch die Vögte Kaiser Albrechts, eskaliert mit Frieß-hardts Anklage ein
Konflikt um Anerkennung.
Besonders die Landleute aus Schwyz und Uri waren der unerträglichen Willkür des Landvogts Geßlers ausgeliefert, die nur einen Höhepunkt in dessen Erlass fand, jeder Vorbeikommende möge einen auf dem Markt zu Altdorf an einer Stange befestigten Hut grüßen, um seiner Achtung und Ehrerbietung für ihn Ausdruck zu verleihen.