Der Anhang A der ISO 9001 enthält Hinweise zu der Struktur und zu der Terminologie: Weder die Struktur noch die Terminologie sind bindend. Im Sinne der Norm müssen Sie auch keine Stakeholder (interessierte Parteien) berücksichtigen, die Sie als nicht relevant für Ihr QMS eingestuft haben. Es besteht keine Pflicht, ein Risikomanagement umzusetzen. Wie Sie damit umgehen, welche Maßnahmen etc. Sie ergreifen, ist von der Art des Risikos, der Art des Unternehmens, den Auswirkungen usw. abhängig. Die ISO gibt hier keine Vorgaben.