2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Anlageberatung
verfasst von : Heinz Georg Bamberger
Erschienen in: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Anlageberatung bezweckt in erster Linie den Schutz des Anlegers, Kunden, Verbrauchers, der weniger weiß und eine geringere Erfahrung in der Anlage von Kapital, besonders in Wertpapiere hat als die Bank oder das Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Anlageberater, Anlagevermittler, Anlageverkäufer). Gewährleistet wird der Schutz durch die Verpflichtung zu Aufklärung, Beratung, Empfehlung und gegebenenfalls Warnung. Anlageberatung verhindert, dass sich die Bank oder der andere Wertpapierdienstleister aufgrund ihres Wissens- und Erfahrungsvorsprungs unangemessene Vorteile zu Lasten des Kunden und Anlegers verschafft. Sie soll informelle Parität im Anlagegeschäft herstellen. Sie begründet Vertrauen und hilft damit, insbesondere die Wertpapiermärkte auch nicht fachkundigen und weniger erfahrenen Privatkunden zu erschließen. Ohne das
Vertrauen
der Anleger kann kein
Kapitalmarkt
ordnungsgemäß
funktionieren
. Erst seriöse Anlageberatung begründet zudem die Rationalität der Anlageentscheidung. Der Anleger kann nur dann eine wirtschaftlich vernünftige, seinen Interessen entsprechende Anlageentscheidung selbstständig und verantwortlich treffen, wenn er zuvor fachgerecht umfassend informiert worden ist. Im folgenden Abschnitt geht es nicht allein um Anlageberatung im engeren Sinne, sondern auch um die Beratung im Zusammenhang mit anderen Verträgen, insbesondere der Anlagevermittlung. Beides ist abzugrenzen zur Vermögensverwaltung, die in § 45 Gegenstand der besonderen Darstellung ist.