2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Anlageformen und Querschnitte
Erschienen in: Planungshandbuch Radverkehr
Verlag: Springer Vienna
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by (Link öffnet in neuem Fenster)
Aufgrund der Unterschiede im Geschwindigkeits- und Verkehrsverhalten zwischen Fußgehern, Fahrrädern und Kfz sind diese drei Verkehrsarten nur bedingt verträglich und nur bedingt auf gemeinsamen Verkehrsflächen zu führen. Grundsätzlich sind verschiedene Verkehrsarten (Fußgeher, Rad Fahrende, Kfz-Verkehr) dann voneinander zu trennen, wenn große Geschwindigkeitsunterschiede vorliegen oder eine Gruppe in großer Anzahl auftritt und über die andere(n) dominiert. Wenn der Platz für eine ordnungsgemäß getrennt geführte RFA (dort, wo diese erforderlich wäre) nicht ausreicht, kann durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung (ideal T30) die Situation für die RF wesentlich verbessert und oft eine getrennte Anlage unnötig werden. Getrennte Führungen der einzelnen Verkehrsarten auf jeweils eigenen Anlagen benötigen deutlich mehr Fläche als gemischte Verkehrsführungen. Mischverkehr ist daher in innerörtlichen Altbaubereichen häufig die einzige Alternative.