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2018 | Buch

Anteilserwerbe an gemeinschaftlichen Tätigkeiten

Der IFRS 11.21A zwischen theoretischem Anspruch und bilanzrechtlicher Realität

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Über dieses Buch

Seit der Verabschiedung des IFRS 11 erstreckt sich die Rechtsfigur der gemeinschaftlichen Tätigkeit auch auf rechtlich verselbstständigte Beteiligungsgesellschaften. Wie Anteilserwerbe an solchen gemeinschaftlichen Tätigkeiten bilanziert werden müssen, regelt IFRS 11.21A. Marc Schild untersucht zunächst umfassend die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftsunternehmungen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Daran anknüpfend legt er in einer „de lege lata“-Betrachtung Anwendungsschwierigkeiten sowie theoretische Mängel des IFRS 11.21A offen. In seiner Analyse de lege ferenda greift er die Schwachstellen der gegenwärtigen Rechtslage auf und führt sie zweckadäquaten Lösungen zu.

Der Autor

Dr. Marc Schild wurde von Prof. Dr. Michael Olbrich am Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) an der Universität des Saarlandes promoviert.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Die gemeinschaftliche Tätigkeit im Fokus zunehmender Regelungsdynamik
Zusammenfassung
Durch die Verabschiedung des Konsolidierungspakets im Mai 2011 unterlag die bilanzielle Nachzeichnung unternehmungsübergreifender Kooperationen einschneidenden Veränderungen: Formal wurde IAS 31 durch IFRS 11 ersetzt. Der Entscheidung für die Ablösung des IAS 31 lagen nach Auffassung des IASB gewichtige materielle Erwägungen zugrunde. In IFRS 11.BC10 äußert der Standardsetzer ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der bisherigen Bilanzierungsvorschriften in IAS 31.
Marc Schild
Kapitel 2. Die gemeinschaftliche Tätigkeit im Stufenkonzept der IFRS
Zusammenfassung
Die Einflussnahme einer Unternehmung auf eine weitere kann bilanzrechtlich in mehrere Stufen unterteilt werden. Unterscheiden lassen sich dabei die alleinige Beherrschung, die gemeinschaftliche Führung, der maßgebliche sowie der allgemeine Einfluss. Erstere wurde nach altem Rechtsstand – also vor der verpflichtenden Anwendung des Konsolidierungspakets ab dem Jahr 2014 innerhalb der EU – in IAS 27 definiert. Dort hieß es in Paragraph 4, eine Unternehmungsgruppe bestünde aus der Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft(en). Eine Tochtergesellschaft wurde ebenda als eine Unternehmung definiert, die von einer anderen Unternehmung – der Muttergesellschaft – beherrscht wird.
Marc Schild
Kapitel 3. Die Bilanzierung von Anteilserwerben nach IFRS 11.21A
Zusammenfassung
Nachdem sich im vorangegangenen Kapitel II mit der Frage auseinandergesetzt wurde, wann eine gemeinschaftliche Tätigkeit i.S.v. IFRS 11.15 vorliegt, rückt nun im dritten Kapitel der zentrale Forschungsgegenstand in den Mittelpunkt der Betrachtung: die Bilanzierung von Anteilserwerben an gemeinschaftlichen Tätigkeiten gemäß IFRS 11.21A. Bevor sich jedoch mit dem speziellen Problem des Anteilserwerbs auseinandergesetzt wird, sollen im Folgenden zunächst die Grundzüge der Bilanzierung von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten erläutert werden.
Marc Schild
Kapitel 4. Die Defizite der Erwerbsbilanzierung und Maßnahmen zu ihrer Behebung
Zusammenfassung
Nachdem zu Beginn des dritten Kapitels die Grundlagen der Bilanzierung von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten (III.1.1) sowie die Neuregelung des IFRS 11.21A (III.1.2) überblicksartig dargelegt wurden, folgte in Abschnitt III.1.3 eine Erörterung des mit IFRS 11.21A verfolgten Ziels. Mit IFRS 11.21A verbindet das IASB den Anspruch, die zuvor bestandene Regelungslücke bei Anteilserwerben an gemeinschaftlichen Tätigkeiten nicht nur irgendwie zu schließen. Vielmehr soll IFRS 11.21A einen Beitrag zu einem konsistenten, in sich widerspruchsfreien Regelwerk leisten.
Marc Schild
Kapitel 5. Die Zusammenfassung der Ergebnisse und ein Ausblick
Zusammenfassung
Mit IFRS 11.21A betritt das IASB Neuland: Selbst unter dem alten IAS 31 schreckte der Regelgeber davor zurück, die Bilanzierungspraxis anzuhalten, sämtliche Vorschriften zur Bilanzierung von Unternehmungszusammenschlüssen auf den Anteilserwerb an einer per Quotenkonsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmung anzuwenden. Wie aus IFRS 11.BC45E ersichtlich wird, ist ihm durchaus bewusst, dass sich ein Anteilserwerb an einer quotal einbezogenen, gemeinschaftlich geführten Gesellschaft nicht als Unternehmungszusammenschluss i.S.v. IFRS 3 qualifiziert. Er entschied sich dennoch für den Normenverweis in IFRS 11.21A auf (insbesondere) die Regelungen des IFRS 3. Den Standardsetzer hierfür zu kritisieren, ginge jedoch fehl. Sinn und Zweck des Rahmenkonzepts der IFRS besteht doch gerade darin, eine konsistente Formulierung von Rechnungslegungsstandards zu ermöglichen. Der Standardsetzer ist also um ein konsistentes, widerspruchsfreies Regelwerk bemüht. Zum Ausdruck kommt dieses Gesuch auch in dem Ziel des IASB, dass durch die Anwendung seines Regelwerks gleiche Sachverhalte gleich, ungleiche jedoch ungleich bilanziell gewürdigt werden sollen. Hierfür bedarf es freilich nicht nur in sich widerspruchsfreier IFRS.
Marc Schild
Backmatter
Metadaten
Titel
Anteilserwerbe an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
verfasst von
Dr. Marc Schild
Copyright-Jahr
2018
Electronic ISBN
978-3-658-23200-9
Print ISBN
978-3-658-23199-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-23200-9