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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Anti-Fraud Management als Risikomanagementdisziplin

verfasst von : Verena Brandt, Heiko Fauck, Christian Hlavica, Nina Kiehne, Safet Kopov, Detlef Thomann

Erschienen in: Tax Fraud & Forensic Accounting

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die anhaltende öffentliche Diskussion um Risiko- und Compliance Management, die bereits dargestellten Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld sowie die trotz zunehmend verbesserten Anti-Fraud Management-Maßnahmen in Unternehmen weiterhin auftretenden Fälle von Wirtschaftskriminalität zeigen ganz deutlich, dass Fraud eine ernsthafte Bedrohung für Unternehmen darstellt, der mit entsprechender Risikoprävention begegnet werden muss. Wesentliche Ziele solcher Präventionsmaßnahmen sind die frühzeitige Identifikation und Bewältigung von potenziellen Fraud-Risiken und damit letztlich die Reduktion persönlicher Haftungsrisiken für die Unternehmensorgane sowie die Vermeidung von direkt oder indirekten verursachten finanziellen Schäden. Wie groß dieses Schadenspotenzial ist, zeigt u. a. die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) in ihrer regelmäßig, alle zwei Jahre erscheinenden Untersuchung „Report to the Nations on Occupational Fraud and Abuse“. Nach Schätzungen der Teilnehmer der letzten Studie beliefen sich die Schäden von Organisationen in den USA auf 5 % ihrer jährlichen Umsatzerlöse.

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Fußnoten
1
Vgl. Association of Certified Fraud Examiner (ACFE), 2014 Report to the Nations on Occupational Fraud and Abuse, S. 4.
 
2
Allgemeine Leitungspflichten nach §§ 43 (1) GmbHG, 76 (1), 93 AktG.
 
3
Vgl. IDW: PS 210.
 
5
Die erwünschte Punktzahl für eine Organisation ist grundsätzlich 100 Punkte, unter der Voraussetzung, dass die empfohlenen Prozesse auf die Größe der zu beurteilenden Organisation angepasst werden können. Dabei sollte für die meisten Organisationen erwartet werden, dass das Ergebnis einer ersten Kontrolluntersuchung wesentlich unter 100 Punkten liegen wird. Hierbei soll es sich nach den Angaben der ACFE gegenwärtig nicht um ein bedeutsames Risiko im Rahmen des internen Kontrollsystems („material weakness“) handeln, welches nach den Regeln der US-Börsenaufsicht zu melden wäre.
 
6
Vgl. ACFE, Fraud Prevention Check-up, S. 11.
 
7
Vgl. grundsätzlich Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB); Notice of Filing of Proposed Rule on Auditing Standard No. 2, An Audit of Internal Control Over Financial Reporting Performed in Conjunction with an Audit of Financial Statements, insbesondere Appendix D Examples of Significant Deficiency and Material Weaknesses.
 
8
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Anti Fraud Management – Best Practice der Prävention gegen Wirtschaftskriminalität, 2006, Seite 14 f.
 
11
Die Identifizierung möglicher Risiken sollte zunächst unter der Prämisse eines inhärenten Risikos ohne Berücksichtigung möglicher interner Kontrollen erfolgen.
 
12
Die in der Abbildung gewählten Wesentlichkeitsgrenzen mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 % und einer möglichen Auswirkung in Höhe von EUR 50.000 sind willkürlich gewählt. Hierin drückt sich die Risikoneigung aus. Jede weitere Untergliederung führt zu einer größeren Zahl von Komponenten als Elemente der Matrix. Aus einer Aufteilung der Ausprägung in „hoch“, „mittel“ und „gering“ ergeben sich bereits neun Felder von Risiken, denen spezifische Gegenmaßnahmen zuzuordnen sind. Zur besseren Veranschaulichung werden von den Befürwortern einer differenzierteren Betrachtungsweise mehrere Gruppen zusammengefasst und ebenfalls nur mit den drei Farben Rot, Gelb, Grün gekennzeichnet, womit sich am Ende wieder die einfachere Darstellung ergibt.
 
13
Vgl. The Institute of Internal Auditors / The American Institute of Certified Public Accountants / Association of Certified Fraud Examiners: Managing the Business Risk of Fraud – A Practical Guide, S. 21 und Appendix D, abrufbar unter: http://​www.​acfe.​com/​uploadedfiles/​acfe_​website/​content/​documents/​managing-business-risk.​pdf [19.05.2015].
 
14
Jäger / Rödl / Campos Nave, S. 329 ff.
 
15
KPMG Audit Forensic, Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2014, S. 23–24, abrufbar unter http://​www.​kpmg.​com/​DE/​de/​Documents/​Wikri-Studie_​2014_​sec.​pdf [20.05.2015]; Mehrfachnennungen möglich.
 
16
ACFE, 2014 Report to the Nations on Occupational Fraud & Abuse, S. 19. Abrufbar unter: www.​acfe.​com/​rttn/​docs/​2014-report-to-nations.​pdf [21.05.2015].
 
17
z. B. das KPMG Integrity Game.
 
18
In der Praxis gewinnt das Thema Identity & Access Management (IAM) insbesondere aus der Sicht von Governance und Comliance-Programmen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere deshalb, weil erkannt wurde welche Manipulationsmöglichkeiten bei unkontrollierten Zugangsberechtigungen verbunden sind. Oft genug konnte festgestellt werden, dass Auszubildende, die während ihrer Ausbildungszeit sämtliche Abteilungen durchlaufen haben, entsprechend viele IT-Berechtigungen zugewiesen bekommen hatten, welche am Ende nicht wieder zurückgenommen wurden.
 
19
In der Praxis bauen sich die Hindernisse nicht an der Frage nach den technischen Möglichkeiten auf. Die Qualität der Beziehung zwischen Geschäftsleitung einerseits und Arbeitnehmervertretung bzw. Datenschutzbeauftragtem andererseits bestimmt, in welchem Umfang Datenanalyse möglich wird.
 
20
Vgl. hierzu Sigm: Verpfeifen im Betrieb wird doch nicht leichter, in: Handelsblatt vom 04.02.2009, abrufbar unter: www.​handelsblatt.​com/​politik/​deutschland/​whistleblower-verpfeifen-im-betrieb-wird-doch-nicht-leichter/​3104074.​html [20.05.2015].
 
21
International Chamber of Commerce (ICC): ICC Guidelines on Whistleblowing, S. 4–6, abrufbar unter: http://​www.​iccgermany.​de/​fileadmin/​ICC_​Dokumente/​ICC_​Guidelines_​Whistleblowing.​pdf [21.05.2015].
 
22
Vgl. ICC Guidelines on Whistleblowing, S. 4.
 
23
Vgl. Rohde-Liebenau, BB 2008, M16.
 
24
Vgl. Gach / Rützel, BB 1997, 1963.
 
25
Darüber hinaus etablierten sich private Stiftungen, die Preise an Whistleblower verleihen. Vgl. hierzu Gach / Rützel, BB 1997, 1959.
 
26
Vgl. hierzu Wisskirchen et al., BB 2006, 1568.
 
27
Vgl. KPMG: Anti Fraud Management – Best Practice der Prävention gegen Wirtschaftskriminalität, S. 27.
 
28
Vgl. ibid.
 
Metadaten
Titel
Anti-Fraud Management als Risikomanagementdisziplin
verfasst von
Verena Brandt
Heiko Fauck
Christian Hlavica
Nina Kiehne
Safet Kopov
Detlef Thomann
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-07840-9_8