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Antidiskriminierungspolitik

  • 2020
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

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Zusammenfassung

Das Recht der Europäischen Union (EU) verbietet seit jeher, EU-BürgerInnen wegen ihrer Staatsangehörigkeit schlechter zu stellen. Auch die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein traditionelles Anliegen des Unionsrechts. Die ethnische Diskriminierung wird erst seit der Annahme einer entsprechenden Richtlinie im Jahr 2000 umfassend mit Mitteln des Europarechts bekämpft. In welchen Lebensbereichen die EU ihre BürgerInnen auch vor Diskriminierungen auf Grundlage der Religion, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung schützen soll, ist hingegen seit über zehn Jahren Gegenstand politischer Debatten. Die Annahme von EU-Gesetzgebung bedarf der Einstimmigkeit im Rat der EU, was den Fortschritt schwierig gestaltet.

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Titel
AntidiskriminierungspolitikAntidiskriminierungspolitik
Verfasst von
Gabriel N. Toggenburg
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24455-2_23
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