Die Klassifizierung der Nutzfahrzeuge erfolgt allgemein nach der Gesamtmasse des Fahrzeuges und ist beispielsweise ausschlaggebend für die unterschiedlichsten Gesetzgebungsvorschriften, wie die Begrenzung von Abgasemissionen und die Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Der Übergang von der leichten zur schweren Klasse im Sinne des Antriebes ist nicht exakt definiert und bewegt sich eher fließend in einem Bereich zwischen 3,5 t und 6,5 t. In der schweren Klasse wird noch einmal zwischen leichten, mittleren und schweren Nutzfahrzeugen unterteilt. Die maximal zulässige Gesamtmasse liegt innerhalb Europas für den öffentlichen Straßenverkehr bei 44,0 t (Tab. 6.1).
In der schweren Klasse werden heute oberhalb 6,5 t ausschließlich abgasturboaufgeladene, ladeluftgekühlte Dieselmotoren eingesetzt. Die leichten Nutzfahrzeuge im Bereich der schweren Klasse (\(<\) 6,5 t), die noch über einen Saugmotorantrieb verfügen, werden durch die stetige Verminderung der zulässigen Abgasemissionen und aufgrund ihrer geringeren Wirtschaftlichkeit in absehbarer Zeit von den ladeluftgekühlten Turbomotoren endgültig abgelöst bzw. verdrängt werden.
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