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1996 | Buch

Arbeit in der mobilen Kommunikationsgesellschaft

Arbeits-, datenschutzrechtliche, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen der Telearbeit

herausgegeben von: Marie-Theres Tinnefeld, Klaus Köhler, Dr. Michael Piazolo

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung

1. Was in der Arbeitswelt im Gespräch ist
Zusammenfassung
Vor ca. zweihundert Jahren wandelte sich die Agrargesellschaft zu einer Industriegesellschaft. Gegenwärtig beobachten wir eine Transformation der Industrie- in die postindustrielle Gesellschaft, in der durch das Zusammenwachsen der elektronischen Informations- und Kommunikationstechniken (Mobilitätstechnologien!) eine globale Arbeitsteilung entsteht.1
Marie-Theres Tinnefeld

Ethik/Politik/Soziales

2. Grundzüge einer Ethik in der Telekooperation
Zusammenfassung
Die Ethik der Telekooperation steht im Kontext der Berufsethik von Informatikern, obwohl hier auch die Sozial- und Rechtspolitik für gerechte Verhältnisse sorgen müssen, ja auch das Bildungssystem seinen Teil dazu beitragen sollte. Ethische Leitlinien, wie sie die Deutsche Gesellschaft für Informatik (GI) vor kurzem formuliert hat,1 sind Richtlinien für eine gute Berufsausübung. Wozu braucht es fortwährend neue Berufs- und Bereichsethiken? Folgt man hier nicht nur einer Modeerscheinung? — Nach den guten Sitten in einem speziellen Bereich ruft die Öffentlichkeit immer nur dann, wenn dieser sich in einer rasanten Entwicklung befindet, wenn er die Menschen, die ihn ausgestalten, vor neue Entscheidungssituationen stellt — und wenn ihre Entscheidungen deutliche Auswirkungen auf viele Menschen, auf ihr Arbeiten und Lernen haben. Der Entwicklung einer Berufsethik geht also eine Wahrnehmung von einschneidenden Veränderungen durch eine Technik voraus, ein Bewußtsein von Gefahren und möglichen Fehlentwicklungen.
Rüdiger Funiok
3. Erosion und Wandel der Verantwortung in der Technik- und Informationsgesellschaft
Zusammenfassung
Dieser Beitrag versucht, einen Überblick über eine möglicherweise schnelle Entwicklung zu geben, deren Ausgang wir nicht kennen und von der wir nicht einmal wissen, ob wir eher vor oder hinter ihrem Anfang oder ihrer Mitte stehen. Im übrigen enthält das Thema Reizwörter für Naturwissenschaftler, Sozialwissenschaftler und Philosophen, auf die der Reihe nach einzugehen ist: Erosion, in den meisten Lexika zwischen Eros und Erotik beheimatet, ist ein Begriff der Geomorphologie und als erstes Wort im Titel schon mein erstrangiger Tribut an die Naturwissenschaftler der Technischen Universität, an der ich Soziologie unterrichte. Erosion meint Abtragung und im engeren Sinne die einschneidende und ausräumende Tätigkeit fließender Gewässer. Auf Bilder vom Wasser und seiner Wogen und Fluten werden wir noch mehrfach zurückkommen. Das nächste Wort Wandel weist auf Prozesse und gesellschaftliche Entwicklungen hin und läßt das Herz mancher Sozialwissenschaftler und besonders Soziologen höher schlagen. Das Thema der Verantwortung fällt zuständigkeitshalber meist in das Arbeitsfeld der Sozialphilosophen und Philosophen. Der Beitrag fragt nach unserem derzeitigen Standort und versucht mit einigen szenischen Bildern und Übersichten, diese Frage mit Leben zu füllen.
Kurt Weis
4. Die Chip Society und ihre Folgen
Einige Thesen zu aktuellen Entwicklungen
Zusammenfassung
Global Thinking, Lean Management, Shareholders Value, das sind Vokabeln, die man in älteren Ökonomie-Büchern ebenso vergeblich sucht wie den Begriff Internet. Tatsächlich sind viele Möglichkeiten, Produktionen ins Ausland zu verlagern, Kosten zu sparen und gleichzeitig Personal im Inland zu entlassen, überhaupt erst denkbar geworden durch die weltweit mögliche und praktizierte Vernetzung der Computer. Die Strukturveränderungen und Verwerfungen in der Wirtschaft werden hervorgerufen, ermöglicht und erzwungen durch die konsequente Entwicklung und Anwendung eines einzigen Bauteils: Die Chip Society ist entstanden, angesiedelt in einem global village.
Horst Stenzel

Rechtsgrundlagen/Rechtspolitik

5. Die Europäische Union — Eine Rechtsgemeinschaft im Umbruch?
Das Verhältnis des EG-Rechts zu Rechtsakten im Rahmen der Zusammenarbeit in der Justiz und Innenpolitik
Zusammenfassung
Der Schritt in das vernetzte Informationszeitalter hat gesellschaftliche Veränderungen und damit internationale Kompetenz- und Machtverschiebungen hervorgerufen, die überkommene Regelungsmuster in Frage stellen.1 Die Telekooperation z.B. ist ein Wachstumsmarkt, der betriebliche Organisations- und Arbeitsstrukturen grundlegend verändert. Ausgestattet mit interaktiven, multimedialen persönlichen Computern, werden Mitarbeiter „überall und jederzeit“ erreichbar. Unternehmen machen sich die Errungenschaften der Mobilitätstechnologie für die Übertragung von Arbeitsaufgaben und Arbeitsergebnisse zunutze. Durch Vergabe von Telearbeit „überspringen“ sie nicht nur Werkstore, sondern Ländergrenzen. So ist auch der europäische Binnenmarkt zu einem „informationellen Großraum“ geworden.2
Michael Piazolo
6. Der Regelungsdschungel bei den Geheimhaltungspflichten
Zusammenfassung
Das Datenschutzrecht im engeren Sinn — das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze sowie die bereichsspezifischen Fachgesetze — ist eng mit der rasanten Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie verbunden. Trotzdem ist es kein neues Recht. Es handelt sich bei diesem Recht um die Verlängerung von jahrhundertealten Rechtspositionen unter den Bedingungen der Informationsgesellschaft. Es war auch schon früher nicht erlaubt die ärztliche Schweigepflicht zu brechen oder das Briefgeheimnis zu verraten. Heute sprechen wir im Zusammenhang mit den Regeln zum Geheimnisschutz vom Datenschutz im weiteren Sinn.1 Dieser umfaßt die klassischen Regeln des Geheimnisschutzes, die in einer besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Personen privat oder beruflich gründen und die allgemeinen Regeln des Datenschutzrechts. Bei den besonderen Geheimhaltungspflichten wird der datenschutzrechtliche Gehalt, das rechtlich geschützte Interessedes einzelnen an Privatheit und Intimität, besonders deutlich. Neben dem persönlichkeitsrechtlichen Aspekt spielt hier das Interesse an der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Berufsstandes eine elementare Rolle (z.B. der Heilberufe, des Anwalts oder Steuerberaters). Die Funktionsfähigkeit ist ohne Schutz des Vertrauensverhältnisses nicht denkbar.
Ulrich Möncke, Marie-Theres Tinnefeld
7. Rechtssystematische, rechtsethische und datenschutzpraktische Dimension der Telearbeit
Zusammenfassung
Der Arbeitnehmerdatenschutz steht heute aufgrund eines sich rasant verändernden Arbeitslebens — hin zu einer „mobilen“ Arbeitswelt — am Scheideweg1. Zum einen greifen Schutzmechanismen des traditionellen Arbeitsrechts mit seinen Begrifflichkeiten nicht mehr in ausreichendem Maße und zum anderen unterliegen datenschutzrechtliche Regelungsvorgaben weitreichenden Anpassungszwängen, um Datenschutz für Betroffene effektiv gestalten und umsetzen zu können. Mit der Vision von „virtuellen Betrieben“ angesichts der Einführung von Telearbeit in den Unternehmen brechen die Dämme bisher gültiger rechtsdogmatischer Ansatzpunkte. Sie werden in erheblichem Umfang „auf die Probe“ gestellt.
Michael Wächter

Grundlagen der Telekooperation

Frontmatter
8. Telekooperation im Top-Management
Zusammenfassung
Die zunehmende Komplexität im Leistungsbereich, die Dynamisierung der Märkte und der Wertewandel in Gesellschaft und Arbeitswelt verlangen von den Unternehmen vor allem Flexibilität und Innovationsfähigkeit Darunter versteht man das Potential einer Unternehmung, schnell veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen aufzunehmen und das eigene Leistungsprogramm und die Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen. Unternehmen können diesen Herausforderungen erfolgreich begegnen, indem sie konsequent ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern in Richtung auf eine flexible und schnelle Aufbau- bzw. Ablauforganisation. Sie beinhaltet u.a. die Konzentration auf die Kernkompetenzen, schnelles Lernen und die Ausrichtung von Führungsstil und Unternehmenskultur auf den permanenten Wandel. Klassische hierarchische Organisationsformen, die vorwiegend die Erstellung standardisierter Güter und Dienstleistungen in stabilen Märkten optimieren, erweisen sich für die Bewältigung der aktuellen situativen Rahmenbedingungen als immer weniger geeignet, da gesicherte, langfristige Vorhersagen als Planungsbasis immer schwieriger, wenn nicht fast unmöglich werden. Innovative Strategien zur Anpassung der Unternehmensorganisation an die veränderten Rahmenbedingungen zählen daher zu den Hauptvoraussetzungen für zukünftige Wettbewerbsvorteile. Hierbei ergeben sich drei unterschiedliche Strategien der organisatorischen Neugestaltung, die in Abb. 8.1 wiedergegeben sind:
  • Die Modularisierung der Geschäftsprozesse und Organisationsstrukturen, die auch die räumliche Dezentralisierung und Globalisierung der Geschäftsaktivitäten einschließt,
  • die Vernetzung der Unternehmen durch Kooperationen und Wertschöpfungspartnerschaften mit anderen Unternehmen und
  • die Virtualisierung der Unternehmensstruktren.
Ralf Reichwald, Robert Goecke
9. Was ist nah und was ist fern?
Zur Reichweite der Kommunikationsnetze
Zusammenfassung
Wir sind es gewohnt, die Begriffe „nah“ und „fern“ geographisch zu verstehen: Von München aus gesehen ist Leipzig, in Kilometern gemessen, näher als Los Angeles. Andererseits ist Kalifornien per Telefon ebenso leicht erreichbar wie Sachsen.
Jörg Eberspächer
10. Selbstbestimmung versus Verfügbarkeit
Datenschutz und Telekommunikation am Arbeitsplatz
Zusammenfassung
Die Zahl der Telearbeitsplätze in der Bundesrepublik soll nach dem sog. Bangemann-Bericht der EU-Kommission von 150 000 im Jahre 1995 auf etwa 800 000 um die Jahrtausendwende steigen, wobei offen ist, ob es sich dabei um reine Telearbeitsplätze oder sog. alternierende Arbeitsformen handeln wird, bei denen ein Teil der Arbeit auch im Betrieb erbracht wird.
Alexander Dix

Telekooperationsvarianten

11. Datenschutz in der Telemedizin
Zusammenfassung
In der Telemedizin hat der Datenschutz höchste Priorität, diese Feststellung leuchtet ohne weiteres ein. Auch die Aussage, „Telemedizin darf nicht zum gläsernen Patienten führen“ wird kaum Widerspruch finden. Für eine eingehendere Befassung mit dem Thema muß im einzelnen untersucht werden, inwieweit Anwendungen in der Telemedizin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berühren und welche Vorgaben erfüllt sein müssen, daß dieses Recht gewahrt bleibt.
Reinhard Vetter
12. Telearbeit mit personenbezogenen Daten in der Wohnung des Arbeitnehmers
Zusammenfassung
Aus der Sicht des Datenschutzes ist die Telearbeit durch Arbeitnehmer in ihrer Wohnung nicht ohne Probleme. Am einfachsten ist noch die materiell-rechtliche Beurteilung.
Christian Peter Wilde
13. Neukonfiguration des Rechts durch Outsourcing?
Zusammenfassung
Outside Resources Using — Nutzung von Produktionsmitteln außerhalb des eigenen Unternehmens, so wird der Begriff Outsourcing üblicherweise definiert.1 Schon diese Definition offenbart freilich eine Sichtweise, die dem zu erfassenden Phänomen letztlich nicht umfassend genug gerecht wird. Sie geht nämlich davon aus, daß ein Unternehmen eine eigene abgegrenzte Welt, einen regelrechten Oikos2 darstellt, der sich im wesentlichen selbst genug ist, wobei lediglich neuerdings einzelne Funktionen abgetrennt und „nach außen“ verlagert werden.3
Eugen Ehmann
14. Mobilitätstechnologie und Mitbestimmung
Zusammenfassung
„Mobilitätstechnologie“ informatisiert und digitalisiert alle Arbeitsund Lebensbereiche; es handelt sich hierbei um einen unaufhörlichen Prozeß, der durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik vorangetrieben wird und einen Strukturwandel in Wirtschaft und Industrie bewirkt. Hiervon sind vor allem die hochentwickelten Industriegesellschaften betroffen.
Karl Linnenkohl
15. Das elektronische Grundbuch
Zusammenfassung
Das Grundbuch ist ein Register, das die Rechtsverhältnisse an den Grundstücken dokumentiert1. Damit gewährleistet ist, daß der Inhalt des Registers weitgehend der wirklichen Rechtslage entspricht, setzen Verfügungen (Eigentumsübertragung, Belastung usw.) neben der rechtsgeschäftlichen Einigung der Beteiligten eine Eintragung voraus. Fehlt die Eintragung, ist der Verfügungstatbestand nicht vollendet und es treten keine Rechtswirkungen ein. Die Eintragung ist aber nicht in dem Sinne konsumtiv, daß die Rechtsverhältnisse am Grundstück stets der Eintragung folgen. Wird etwa aufgrund einer nichtigen Auflassung2 ein neuer Eigentümer eingetragen, fehlt es an einer wirksamen Übereignung, die nach §§ 873, 925 BGB neben der Eintragung die (wirksame) Auflassung (Einigung über den Eigentumswechsel) voraussetzt. Das Grundbuch wird in diesen Fällen unrichtig. Unrichtig kann das Grundbuch auch bei einem gesetzlichen (im Gegensatz zum rechtsgeschäftlichen) Rechtserwerb oder Rechtsverlust werden, der keine Eintragung voraussetzt. So wird etwa der Erbe mit dem Erbfall Eigentümer. Seine Eintragung in das Grundbuch ändert an der materiellen Rechtslage nichts.
Wolfgang Brehm

Datenschutz

16. Wahrung der Grundrechte durch Datenschutzbeauftragte
Zusammenfassung
Nach Artikel 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte alle staatlichen Gewalten als unmittelbar geltendes Recht, also selbstverständlich auch die Datenschutzbeauftragten. Wird nach der „Wahrung“ der Grundrechte durch Datenschutzbeauftragte gefragt, so ist sicherlich ein darüber hinausgehender Aspekt gemeint. Es geht darum, welchen spezifischen Beitrag der Datenschutz zu einem effektiven Schutz der Grundrechte leisten kann. Denn Datenschutz dient nicht, wie man aus dem Namen fälschlich schließen könnte, dem Schutz von Daten um ihrer selbst willen, so als sei Datenschutz nur ein anderes Wort für Datensicherheit, sondern dem Interesse der Menschen, um deren Daten es geht. Im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts wird dies mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden; diese Befugnis bedürfe unter den heutigen und künftigen Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes.1
Helmut Bäumler
17. Datenschutzkontrolle in der Privatwirtschaft — Anmerkungen zu Anspruch und Wirklichkeit
Zusammenfassung
Dieser kurze Beitrag schildert zunächst die wichtigsten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, denen § 38 Bundesdatenschutzgesetz die Überprüfung bzw. Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes bei den sog. nichtöffentlichen Stellen, also außerhalb der öffentlichen Verwaltung,überträgt. Im Schlußabschnitt (17.4) geht es um die Konsequenzen der neuen EG- Datenschutzrichtlinie für die Kontrollsituation in Deutschland.
Stefan Walz
18. Auswirkungen der EG-Datenschutzrichtlinie auf das Arbeitsleben
Zusammenfassung
Dem Datenschutz kommt im Arbeitsleben eine besondere Bedeutung zu. Die Datenverarbeitung hat sich von einer „Expertentechnik“ zu einer „Jedermann-Technik“ fortentwickelt. Daten über Arbeitnehmer, wie auch über Bewerber und ehemalige Arbeitnehmer, können systematisch und effektiv gesammelt, ausgewertet und weitergegeben werden. Elektronische Personalinformationssysteme, Arbeitszeiterfassungssysteme, Gleitzeitsysteme, Zugangskontrollsysteme, automatische Telefonanlagen und vernetzte PC in Büros sind heute in der Arbeitswelt fast schon eine Selbstverständlichkeit. Durch die Verknüpfung von erhobenen und gespeicherten Einzelinformationen kann der Arbeitgeber einen umfassenden Überblick und Einblick in Arbeits- und persönliche Gewohnheiten und somit letztlich eine breite Palette von Handlungs- und Bewertungsmöglichkeiten gegenüber den Beschäftigten erhalten.
Ferdinand Kopp

Kryptographie

19. Vertraulichkeit und Authentizität in der Telekooperation durch kryptographische Verfahren
Zusammenfassung
Der zunehmende Einsatz technischer Medien in der Telekooperation — (Bild-)Telefon, Telefax, E-Mail, Voice-Mail, Internet mit dem Informationsdienst World Wide Web (WWW) — erfordert in verschärftem Maße die Sicherstellung von
  • Vertraulichkeit = Schutz vor unbefugter Einsichtnahme und
  • Authentizität = nachweisbare Identität1 des Absenders einschließlich
  • Integrität = Schutz vor Veränderung einer Nachricht.
Klaus Köhler
20. Kryptokontroverse und Normung
Zusammenfassung
Derzeit kann jede Gruppe von Fernmeldeteilnehmern Verschlüsselungsverfahren vereinbaren und einrichten; nach der Vereinbarung und ihrer Umsetzung kann die Gruppe untereinander vertraulich/konzeliert1 kommunizieren.
Karl Rihaczek
21. Kryptographie im praktischen Einsatz
Zusammenfassung
Kryptographie galt viele Jahre als eine Domäne für Geheimdienste und auch heute kämpft man beim Einsatz kryptographische Verfahren gegen das Vorurteil, „dies seien Relikte des Kalten Krieges und nicht mehr zeitgemäß“.
Rainer W. Gerling
22. Strukturen einer internationalen Krypto-Politik
Zusammenfassung
Die Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationstechniken bergen neue Chancen, aber auch Risiken für die individuelle Kommunikation. Zu den Chancen dieser neuen Technologien zählt die Erweiterung der Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Elektronische Nachrichten können ohne Medienbrüche und im Verhältnis zu herkömmlichen Kommunikationsmedien schnell und in großen Mengen als Text-, Ton- oder/und Bilddokumente verarbeitet und übermittelt werden.
Johann Bizer
Backmatter
Metadaten
Titel
Arbeit in der mobilen Kommunikationsgesellschaft
herausgegeben von
Marie-Theres Tinnefeld
Klaus Köhler
Dr. Michael Piazolo
Copyright-Jahr
1996
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-83086-9
Print ISBN
978-3-528-05545-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83086-9