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Arbeitsrecht in Italien

Praktischer Leitfaden zum aktuellen italienischen Arbeitsrecht für Unternehmer, Anwälte und Berater

  • 2025
  • Buch
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Über dieses Buch

Erster deutscher Praxisleitfaden zum reformierten italienischen Arbeitsrecht mit den aktuellen Bestimmungen: Von der Personalsuche über die Einstellung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bietet das Werk einen relevanten und praktischen Überblick, insbesondere für ausländische Unternehmer, die in Italien Personal beschäftigen bzw. dies beabsichtigen. Das Buch richtet sich außerdem an Berater, Rechtsanwälte und Steuerberater, die Unternehmen begleiten oder sich über das italienische Arbeitsrecht informieren möchten. Das als «Job Act» bezeichnete Reformpaket der Regierung Renzi ist seit 2014 in Kraft. Die zweite Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Arbeitssuche und Vermittlung
Zusammenfassung
Arbeitssuche und Vermittlung werden nur zugunsten besonderer Arbeitnehmergruppen gesetzlich geregelt. Das italienische Arbeitsrecht sieht aber für schutzbedürftige Arbeitnehmer auch öffentliche Förderungen vor.
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
2. Der Arbeitsvertrag
Zusammenfassung
Im italienischen Arbeitsrecht wird der Inhalt des Arbeitsverhältnisses im erheblichen Maße von Kollektivverträgen geregelt, die auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind. Die Parteien können im Individualarbeitsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers davon abweichen. Eine Vielzahl von besonderen Arbeitsverhältnissen (befristete Arbeitsverträge, Teilzeitverträge, Ausbildungsverträge, Arbeitnehmerüberlassung) werden gesetzlich geregelt.
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
3. Aufnahme des Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung
Vor und während eines Arbeitsverhältnisses treffen dem Arbeitgeber gesetzlich detalliert geregelte Pfichten, die den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers und die Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen. Verstöße werden mit erheblichen Strafzahlungen sanktioniert,
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
4. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Zusammenfassung
Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der Arbeitsleistung, ihn treffen aber auch besondere Sorgfalts- und Loyalitätapflichten. Neben der monatliche Vergütung ist der Arbeitgeber zu Nebenleistungen verpflichtet, wie die Ansparung einer Abfindung (TFR). Das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers ist detalliert geregelt.
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
5. Regelung der Arbeitszeit
Zusammenfassung
Die Arbeitszeit ist im italienischen Recht detalliert normiert, wobei auf die Erfordernisse der einzelnen Branchen Rücksicht genommen wird. Italienische Arbeitnehmer haben zusätzlich zu dem regulären Urlaub Ansprüche aus unterschiedlichen Gründen (Pflege von Angehörigen, Eheschließung, etc.) Ansprch auf bezahlte Freistellung.
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
6. Regelungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft
Zusammenfassung
Das italienische Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer im Krankheitsfall, legt dem Arbeitnehmer aber auch Verhaltenspflichten im Krankheitsfall auf, um dem Arbeitgeber Kontrollen zu ermöglichen. Berufskrankheiten und -Unfälle unterliegen einer Meldepflicht, wobei das italienische Recht keinen Numerus Clausus der Berufskrankheiten kennt. Die Leistungen bei Mutterschaft und Erziehung eines KIndes können zu einem großen Teil auf beide Elternteile übertragen werden.
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
7. Sonstige Regelungen
Zusammenfassung
Eine Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Demgegenüber ist die Anordnung einer Dienstreise in der Regel vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Bei Einer Entsendung sind nationale und EU-weite Besonderheiten zu beachten. Zur Überwindung von temporären Krisen kann Kurzarbeitergeld gewährt werden; im Falle des Betriebsüberganges geht der Arbeitnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über.
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
8. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung
Die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann aus betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Gründen gerechtfertigt sein, wobei das italienische Arbeitsrecht je nach Begründungs- oder Formmangel der Kündigung unterschiedliche Sanktionen vorsieht. Für Arbeitnehmer, die vor dem 06.03.3015 eingestellt wurden, gelten darüber hinaus besondere Vorschriften. Leitende Angestellte geniessen einen schwächeren Schutz vor Entlassungen, aber auch für sie gelten Kollektivverträge. Massenentlassungen folgen besonderen Regeln. Grundsätzlich hat der gekündigte, dann arbeitslose Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Rodolfo Dolce, Doriana de Luca
Titel
Arbeitsrecht in Italien
Verfasst von
Rodolfo Dolce
Doriana de Luca
Copyright-Jahr
2025
Electronic ISBN
978-3-658-49917-4
Print ISBN
978-3-658-49916-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-49917-4

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