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2012 | Buch

Arbeitsrecht

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler

verfasst von: Ralph Kramer, Frank K. Peter

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Das Buch stellt das komplette Arbeitsrecht für Studenten der Wirtschaftswissenschaften dar und geht auf die wichtigsten klausurrelevanten Themenfelder ein. Der Stoff wird anhand zahlreicher Beispiele und Fälle anschaulich vermittelt.

Für die 2. Auflage wurde das Augenmerk auf praktische Problemstellungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung gelegt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Grundlagen des Arbeitsrechts
Zusammenfassung
Arbeitsrecht hat eine erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung. Die überwiegende Anzahl der Erwerbstätigen in Deutschland bezieht ihr Haupteinkommen aus einem einzigen Arbeitsverhältnis, so dass eine gewisse Abhängigkeit hiervon besteht. Arbeitnehmer bedürfen daher eines besonderen Schutzes.
Ralph Kramer, Frank K. Peter
2. Das Arbeitsverhältnis
Zusammenfassung
Vor dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages findet regelmäßig ein Vorstellungsgespräch statt. Hier prüft der Arbeitgeber einen Bewerber, um einschätzen zu können, ob er für die vorhandene Stelle geeignet ist. Allerdings sind nicht alle Fragen, die der Arbeitnehmer stellt, zulässig. Für den Bewerber besteht oft das Problem, dass er, wenn er wahrheitsgemäß antwortet, nicht eingestellt wird und wenn er lügt, und dies später dem Arbeitgeber bekannt wird, er ggf. mit einer Kündigung zu rechnen hat.
Ralph Kramer, Frank K. Peter
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung
In der Praxis spielt die Kündigung als häufigster Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine große Rolle. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur für die Zukunft, also nicht mit Rückwirkung möglich.
Eine Kündigung kann sich immer nur auf das gesamte Arbeitsverhältnis beziehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist eine sog. Teilkündigung, die sich lediglich auf Teile des Arbeitsvertrages bezieht, unzulässig. In Betracht kommt allerdings dann eine sog. Änderungskündigung, d.h. eine Kündigung des gesamten Arbeitsvertrages mit einem neuen Vertragsangebot.
Ralph Kramer, Frank K. Peter
4. Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen
Zusammenfassung
Befristete Arbeitsverhältnisse werden auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Nach Zeitablauf enden sie automatisch, so dass es z.B. keiner Kündigung bedarf. Dies hat zum Vorteil, dass insbesondere das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Aus diesen Gründen sind befristete Arbeitsverhältnisse nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG möglich. Liegt kein sachlicher Grund vor, sind sie darüber hinaus nur unter weiteren engen Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 bzw. Abs. 3 TzBfG möglich.
Ralph Kramer, Frank K. Peter
5. Betriebsübergang, Umstrukturierung und Insolvenz
Zusammenfassung
Oft besteht ein Unternehmen aus mehreren Teilbetrieben. In diesem Fall hat der Unternehmer die Möglichkeit, nicht seinen gesamten Betrieb, sondern nur einen Teilbetrieb zu veräußern. Fraglich ist dann, was mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern geschieht. Hierfür wurde § 613a BGB als Schutzschrift für die betroffenen Arbeitnehmer geschaffen.
Ralph Kramer, Frank K. Peter
6. Das Arbeitsgerichtsverfahren
Zusammenfassung
Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei Instanzen. In der ersten Instanz befinden sich die Arbeitsgerichte, in zweiter Instanz die Landesarbeitsgerichte und in dritter Instanz entscheidet das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht nur mit Berufsrichtern, sondern auch mit ehrenamtlichen Richtern besetzt, da diese eine praktische Sachkunde in den Entscheidungsprozess mit einbringen können. Die ehrenamtlichen Richter kommen hierbei je zur Hälfte aus dem Lager der Arbeitnehmer und zur Hälfte aus dem Lager der Arbeitgeber (§§ 16 Abs. 1 S. 2, 35 Abs. 1 S. 2, 41 Abs. 1 S. 2 ArbGG). Das Arbeitsgericht erster Instanz wird demgemäß mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, das Landesarbeitsgericht ebenfalls mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern und das Bundesarbeitsgericht mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.
Ralph Kramer, Frank K. Peter
7. Kollektives Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die im Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) verankerte Koalitionsfreiheit ist Ausgangspunkt des kollektiven Arbeitsrechtes. Hierbei werden sowohl Koalitionen, wie auch das Koalitionsrecht jedes Einzelnen geschützt.
In Art. 9 Abs. 3 GG heißt es: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.“
Ralph Kramer, Frank K. Peter
Backmatter
Metadaten
Titel
Arbeitsrecht
verfasst von
Ralph Kramer
Frank K. Peter
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-658-00022-6
Print ISBN
978-3-658-00021-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00022-6