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06.07.2018 | Arbeitsrecht | Infografik | Online-Artikel

So viele befriste Arbeitsverträge wie nie

verfasst von: Andrea Amerland

1:30 Min. Lesedauer

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​​​​​​​Es gibt viel zu tun für die Bundesregierung – auch beim Thema befristete Arbeitsverträge. Denn deren Zahl hat im Jahr 2017 ein Rekordhoch erreicht. Bei der Hälfte fehlt sogar der sachliche Grund.

Nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im Jahr 2017 etwa 3,15 Millionen Menschen befristet angestellt, also jeder Zwölfte der insgesamt 38 Millionen Beschäftigten in Deutschland. Davon sind den Angaben zufolge fast 1,6 Millionen Verträge, also etwa die Hälfte, ohne sachlichen Grund befristet. Nur sechs von hundert Betroffenen haben diese Form der Beschäftigung freiwillig gewählt. Dies geht aus dem jährlich erhobenen IAB-Betriebspanel (PDF) hervor, für das rund 16.000 Betriebe befragt wurden. Die Zahl befristeter Arbeitsverträge hat sich demnach von 2,886 Millionen im Jahr 2016 auf 3,154 Millionen im Jahr 2017 erhöht. Das ist ein Anstieg um knapp 300.000. 

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD soll der Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Mitarbeitern auf 2,5 Prozent der Beschäftigten beschränkt und die Höchstdauer der Befristungen von 24 auf 18 Monate verkürzt werden. Mit der Forderung, Befristungen ohne vorliegenden Sachgrund ganz abzuschaffen, konnten sich die Sozialdemokraten nicht durchsetzen. 

Quotenregelung gegen Befristung ist angedacht

Von dieser Quotenregelung des Koalitionsvertrages wären bei dieser Arbeitsvertragform nach den IAB-Berechnungen zwischen 360.000 und 840.000 befristete Arbeitsverträge betroffen – auch in Ministerien und öffentlichen Verwaltungen. Im öffentlichen Dienst liegt die Quote sachgrundloser Befristungen laut dem IAB sogar bei knapp 44 Prozent. 

Forscher Christian Hohendanner, Autor der Studie, fürchtet allerdings, dass Arbeitgeber dadurch mehr auf Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich sogar mit Einstellungen zurückhalten könnten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre könnte seiner Ansicht nach im ungünstigsten Fall dazu führen, dass einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrags gar keinen Arbeitsvertrag mehr bekommen.

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Arbeitsvertragsformen

Quelle:
Arbeitsrecht Band 1

2018 | Supplement | Buchkapitel

Der Arbeitsvertrag

Quelle:
Arbeitsrecht - Schnell erfasst

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