1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG als Sperre für die innerstaatliche Geltung von Entscheidungen europäischer Organe?
verfasst von : Andreas Damm
Erschienen in: Gebührenprivileg und Beihilferecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Mit der Ablehnung einer umfassenden Bindung supranationaler Gewalt an den nationalen Grundrechtsschutz ist noch nicht darüber entschieden, ob das Grundgesetz der innerstaatlichen Geltung von unmittelbar wirkenden Entscheidungen der zuständigen Gemeinschaftsorgane Grenzen setzt. Im Falle einer Beihilferechtswidrigkeit der öffentlich-rechtlichen Gebührenfinanzierung stellt sich damit die Frage, ob Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG der Wirkung einer gegebenenfalls auch vom EuGH bestätigten Kommissionsentscheidung für den nationalen Rechtskreis entgegensteht.