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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG als Sperre für die innerstaatliche Geltung von Entscheidungen europäischer Organe?

verfasst von : Andreas Damm

Erschienen in: Gebührenprivileg und Beihilferecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Mit der Ablehnung einer umfassenden Bindung supranationaler Gewalt an den nationalen Grundrechtsschutz ist noch nicht darüber entschieden, ob das Grundgesetz der innerstaatlichen Geltung von unmittelbar wirkenden Entscheidungen der zuständigen Gemeinschaftsorgane Grenzen setzt. Im Falle einer Beihilferechtswidrigkeit der öffentlich-rechtlichen Gebührenfinanzierung stellt sich damit die Frage, ob Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG der Wirkung einer gegebenenfalls auch vom EuGH bestätigten Kommissionsentscheidung für den nationalen Rechtskreis entgegensteht.

Metadaten
Titel
Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG als Sperre für die innerstaatliche Geltung von Entscheidungen europäischer Organe?
verfasst von
Andreas Damm
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-72089-5_7