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2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Artikel 12

verfasst von : Dr. Christoph Ohler, LL.M

Erschienen in: Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die Bestimmungen dieser Richtlinie ganz oder teilweise auf Berufe und Unternehmenskategorien ausgedehnt werden, die zwar keine Institute und Personen im Sinne von Artikel 2a sind, jedoch Tätigkeiten ausüben, die besonders geeignet sind, für Zwecke der Geldwäsche genutzt zu werden.

Metadaten
Titel
Artikel 12
verfasst von
Dr. Christoph Ohler, LL.M
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56129-0_21