2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Artikel 3
verfasst von : Dr. Christoph Ohler, LL.M
Erschienen in: Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die dieser Richtlinie unterliegenden Institute und Personen von ihren Kunden die Bekanntgabe ihrer Identität durch ein beweiskräftiges Dokument verlangen, wenn diese mit ihnen Geschäftsbeziehungen anknüpfen, insbesondere, wenn — im Falle von Instituten — ein Sparkonto oder ein anderes Konto eröffnet wird oder Vermögensverwahrungsleistungen angeboten werden.