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2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Artikel 3

verfasst von : Dr. Christoph Ohler, LL.M

Erschienen in: Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die dieser Richtlinie unterliegenden Institute und Personen von ihren Kunden die Bekanntgabe ihrer Identität durch ein beweiskräftiges Dokument verlangen, wenn diese mit ihnen Geschäftsbeziehungen anknüpfen, insbesondere, wenn — im Falle von Instituten — ein Sparkonto oder ein anderes Konto eröffnet wird oder Vermögensverwahrungsleistungen angeboten werden.

Metadaten
Titel
Artikel 3
verfasst von
Dr. Christoph Ohler, LL.M
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56129-0_12