2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Artikel 9 Fälle höherer Gewalt
verfasst von : Dr. Christoph Ohler, LL.M
Erschienen in: Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Institute, die an der Ausführung eines Auftrags für eine grenzüberschreitende Überweisung beteiligt sind, sind unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 91/308/EWG von den sich aus der vorliegenden Richtlinie ergebenden Verpflichtungen befreit, wenn sie Gründe höherer Gewalt — d. h. ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluß hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können — geltend machen können, die im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen von Bedeutung sind.