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2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Artikel 9

verfasst von : Dr. Christoph Ohler, LL.M

Erschienen in: Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Machen dieser Richtlinie unterliegende Institute oder Personen bzw. Leiter oder Angestellte dieser Institute oder Personen den für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Behörden im guten Glauben Mitteilung von den in Artikel 6 oder 7 genannten Informationen, so gilt dies nicht als Verletzung einer vertraglich oder durch Rechtsoder Verwaltungsvorschriften geregelten Bekanntmachungsbeschränkung und zieht für das Institut oder die Person, deren leitendes Personal und deren Angestellte keinerlei nachteilige Folgen nach sich.

Metadaten
Titel
Artikel 9
verfasst von
Dr. Christoph Ohler, LL.M
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56129-0_18