2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Assistenz für den Aufsichtsrat — Ein Weg zur Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit
verfasst von : Gerhard Widder, Silke Reichel
Erschienen in: Public Corporate Governance
Verlag: Gabler Verlag
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Aufsichtsratsmitglieder können zwar ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen (vgl. § 111 Abs. 5 AktG), sie können aber Hilfspersonen, etwa zur eigenen Sitzungsteilnahme hinzuziehen, ohne dass dadurch die Höchstpersönlichkeit der Mandatsausübung verletzt wird (vgl. Lutter/Krieger, 1995, S. 258; Hüffer, 2004, S. 563). Solange ein Aufsichtsratsmitglied seine Überwachungs- und Beratungsfunktion z. B. durch Studium von Unterlagen oder Beratung und Beschlussfassung im Gremium wahrnimmt, ist das Prinzip der Höchstpersönlichkeit nicht gefährdet (vgl. Lutter/Krieger, 1995, S. 258). Es ist auch dann gewährleistet, wenn die Aufsichtsratstätigkeit durch untergeordnete Hilfsarbeiten vorbereitet und unterstützt wird (vgl. Lutter/Krieger, 1995, S. 258).