2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
Aufgabenschwerpunkte in den Lebensphasen des Familienunternehmens
verfasst von : Hermut Kormann
Erschienen in: Die Arbeit der Beiräte in Familienunternehmen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Aufgaben des Beirats eines Gründerunternehmers
Der Beirat eines Gründerunternehmers kann offensichtlich keine Personalkompetenz hinsichtlich der Besetzung der Geschäftsführung haben. Diese Position hat der Gründer als Alleingesellschafter inne. Auch wird er sich vorbehalten, etwaige Kollegen selbst auszusuchen. Auch die Überwachungsfunktion des Beirats entfällt, denn in einem eigentümergeführten Unternehmen gibt es keine Trennung zwischen Prinzipal und Agent. Ein Konflikt innerhalb einer mehrköpfigen Geschäftsführung mit dem Gründer als Vorsitzenden dürfte ebenfalls nicht dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Falls der Geschäftsführungsvorsitzende und Alleingesellschafter das dennoch tut, ehrt es ihn. Er wird aber meist einem solchen Antrag auch gleich seine eigene Meinung beifügen.