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2001 | OriginalPaper | Buchkapitel

Aufklärung in der arbeitsteiligen Medizin

verfasst von : Karl-Otto Bergmann

Erschienen in: Risiko Aufklärung

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Die im Krankenhausbetrieb durchaus gebräuchlichen „Richtlinien zur Aufklärung der Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“; herausgegeben von der DKG (Stand Mai 1992) können nach dem Risk-Management zur Frage „Wer klärt aufs’ fortgeschrieben werden mit vier ergänzenden Leitsätzen.Vgl. Übersicht 11 im AnhangEs ist immer derjenige Arzt aufklärungspflichtig, der die Therapie letztendlich durchführt.Die Patientenaufklärung hat durch den Arzt zu erfolgen.Eine Aufklärung des Patienten nur durch Überreichung des Aufklärungsbogens ist unzulässig.Die Aufklärung ist Teil der ärztlichen Behandlung. Jeder Arzt muss sich bewusst sein, dass er im Streitfall die Aufklärung seiner Patienten beweisen muss.Es erscheint unerlässlich, dass Krankenhausträger und ärztliche Leitung auf der Grundlage der strengen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht Richtlinien zu den 6 großen Fragens der Aufklärung entwickeln und in den modernen Krankenhausbetrieb implantieren. Risikovermeidung ist Teil des „umfassenden Qualitätsmanagements“.

Metadaten
Titel
Aufklärung in der arbeitsteiligen Medizin
verfasst von
Karl-Otto Bergmann
Copyright-Jahr
2001
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56611-0_8