2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Aufmaß, Abrechnung, Zahlung
verfasst von : Wolfgang Rösel, Antonius Busch
Erschienen in: AVA-Handbuch
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Nicht erst nach Beendigung aller Arbeiten, sondern im Zuge des Baufortschritts sind die Aufmaße der ausgeführten Leistungen festzustellen, dies gilt besonders dann, wenn Bauteile von den Zeichnungen abweichen, auf diesen nicht dargestellt oder nach ihrer Fertigstellung nicht mehr zugänglich sind (Fundamente). Die Aufmaße sind aus den Zeichnungen zu entnehmen, und falls solche Maßangaben nicht vorhanden sind, in die Zeichnungen zusätzlich einzutragen. In den Abrechnungszeichnungen, welche die Grundlage für die Abrechnung darstellen, müssen exakt die Maße stehen bzw. gegebenenfalls neu angegeben werden, die in die Aufmaßurkunden einzutragen sind (also das Ergebnis einer ausgerechneten Maßkette bzw. ein Differenzmaß).