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1995 | OriginalPaper | Buchkapitel

Aus der Praxis des Vormundschaftsgerichts

verfasst von : Andreas Schertzinger

Erschienen in: Therapieverweigerung bei Kindern und Jugendlichen

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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In rechtlicher und damit vormundschaftsgerichtlicher Hinsicht geht es bei der juristischen und gerichtlichen Bewältigung des hier diskutierten Konfliktes zwischen den ärztlichen und den elterlichen Vorstellungen über die Reaktion auf die Erkrankung des Kindes um: eine sog. Maßnahme zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB und zwar durcheine Einschränkung des grundrechtlich geschützten Rechtes der oder des Sorgeberechtigten (Art 6 Abs. 2 GG), über die gesundheitlichen Angelegenheiten seines Kindes zu entscheiden und sein Kind insoweit rechtlich zu vertreten, indemdem oder den Sorgeberechtigten die Befügnis zur Entscheidung entzogen wird und auf einen Dritten, einen sog. Pfleger (Jugendamt oder sonstige Dritte übertragen wird (§§ 1666 I, 1909 BGB) odervom Gericht selbst wahrgenommen wird (§ 1666 II BGB).

Metadaten
Titel
Aus der Praxis des Vormundschaftsgerichts
verfasst von
Andreas Schertzinger
Copyright-Jahr
1995
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-79895-5_9