1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Aus der Praxis des Vormundschaftsgerichts
verfasst von : Andreas Schertzinger
Erschienen in: Therapieverweigerung bei Kindern und Jugendlichen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
In rechtlicher und damit vormundschaftsgerichtlicher Hinsicht geht es bei der juristischen und gerichtlichen Bewältigung des hier diskutierten Konfliktes zwischen den ärztlichen und den elterlichen Vorstellungen über die Reaktion auf die Erkrankung des Kindes um: eine sog. Maßnahme zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB und zwar durcheine Einschränkung des grundrechtlich geschützten Rechtes der oder des Sorgeberechtigten (Art 6 Abs. 2 GG), über die gesundheitlichen Angelegenheiten seines Kindes zu entscheiden und sein Kind insoweit rechtlich zu vertreten, indemdem oder den Sorgeberechtigten die Befügnis zur Entscheidung entzogen wird und auf einen Dritten, einen sog. Pfleger (Jugendamt oder sonstige Dritte übertragen wird (§§ 1666 I, 1909 BGB) odervom Gericht selbst wahrgenommen wird (§ 1666 II BGB).