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Zusammenfassung
Spätestens mit dem sich weiter zuspitzenden Fach- und Arbeitskräftebedarf und der in weiten Teilen weiblich geprägten Fluchtmigration aus der Ukraine ist deutlich geworden, dass die Arbeitsmarktintegration geflüchteter, (formal) geringqualifizierter Frauen kein Randthema darstellt. Vielmehr handelt es sich um ein Feld von wachsender gesellschaftspolitischer Relevanz – sowohl mit Blick auf Teilhabechancen als auch auf ökonomische Notwendigkeiten.
Gleichzeitig wird sichtbar, dass bestehende Unterstützungs-, Förder- und Vermittlungsstrukturen die Zielgruppe bislang nur unzureichend erreichen. Denn Frauen mit Fluchterfahrung sind in arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen größtenteils unterrepräsentiert. Dass hier enormes Potenzial liegt, belegen aktuelle Evaluationsstudien. Ihre Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Angeboten, Programmen, Initiativen erhöht die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung signifikant, häufig sogar in stärkerem Maße als bei männlichen Teilnehmenden. Dies gilt insbesondere auch für arbeitgebernahe Formate sowie Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Rinne et al. 2025, S. 146 f.).
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Diese positiven Befunde betonen, dass hier Potenzial liegt, das bislang zu wenig ausgeschöpft wird. Nicht zuletzt, weil geflüchtete Frauen gemeinhin als schwer vermittelbar gelten und weiterhin ein defizitorientierter Blick auf sie dominiert. Es braucht daher weiterhin ein Umdenken sowie eine gezielte Sensibilisierung aller beteiligten Akteure (z. B. Arbeitgeber, Arbeitsvermittlung, Behörden) und den Abbau von Stereotypen, ebenso wie eine Intensivierung der direkten Ansprache potenziell aufnahmebereiter Betriebe.
Damit die Öffnung von Betrieben gegenüber geflüchteten (formal) geringqualifizierten Frauen langfristig gelingen kann, gilt es aber auch, deren Unsicherheiten ernst zu nehmen und Erfahrungsaustausch sowie systematischen Wissenstransfer zu fördern. Die vorgestellte beispielhafte Modellentwicklung, die im Rahmen des Projektes Sefa stattfindet, soll hierzu einen Beitrag leisten, in dem sie konkrete Impulse für die Adaption und Weiterentwicklung bestehender Good-Practice-Beispiele liefert.
Als besonders nachhaltig werden dabei (Weiter-)Qualifizierungsformate mit direktem Arbeitsplatzbezug bewertet, also Ideen und Ansätze, die in einem direkten betrieblichen Kontext verankert sind. Denn sie setzen dort an, wo reale Beschäftigungsoptionen bestehen, und tragfähige Win-Win-Konstellationen entstehen können: Betriebe gewinnen dringenden benötigte qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte, während Frauen mit Fluchterfahrung die Chance auf und Zugang zu langfristiger, existenzsichernder Erwerbsarbeit erhalten.
Bei Anerkennung und Nutzung dieser Potenziale kann die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung nicht nur entscheidend dazu beitragen, die Herausforderung des demografischen Wandels zu lindern und die Zukunftsfähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes zu stärken. Sie leistet auch einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe der Frauen, der nicht zu unterschätzen ist, indem sie ihnen ermöglicht sich aktiv und gleichberechtigt in das soziale, ökonomische und kulturelle Leben einzubringen. So ist es nicht nur eine Win-Win-Situation für die Unternehmen, die Frauen selbst (und ggf. ihre Familien) sowie die Wirtschaft insgesamt, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes, die von einer inklusiven und chancengerechten Integrations- und Arbeitsmarktpolitik profitiert.
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Dies kann allerdings nur gelingen, wenn die am Prozess der Arbeitsmarktintegration beteiligten Akteure vor Ort gemeinsam Ideen und Visionen für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration (formal) geringqualifizierter Frauen mit Fluchterfahrung entwickeln und umsetzen: Multiperspektivisch und unter Einbeziehung der ganz konkreten Bedarfe der Zielgruppe und der Besonderheiten des lokalen Arbeitsmarktes. Dabei sollten insbesondere die persönlichen und beruflichen Kompetenzen der Frauen mit Fluchterfahrung und ihre vielfältigen Potenziale sichtbar gemacht werden. Denn so tragen Ansätze der Arbeitsmarktintegration nicht nur zur Entmystifizierung der Gruppe Frauen mit Fluchterfahrung bei, sondern auch zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktlage sowie der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen mit Fluchterfahrung.
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