Die Notwendigkeit besonderer Rahmenbedingungen zum Betreiben von Bankgeschäften leitet sich aus den Funktionen von Kreditinstituten ab (Kap. 1). Hiernach sind Kreditinstitute Unternehmen, die geld- und kreditbezogene Dienstleistungen erstellen und einen Liquiditätsausgleich zu den Werteströmen schaffen, die durch Sachgüter und Dienstleistungen, z. B. durch Unternehmen, erzeugt werden. Wird dieser Liquiditätsausgleich gestört oder unterbrochen und Sachgüter und Dienstleistungen werden nur noch partiell oder gar nicht mehr entgeltet, resultieren hieraus typischerweise erhebliche volkswirtschaftliche Verwerfungen.
Insofern können Kreditinstitute nicht im selben Rahmen wie beispielsweise Industrieunternehmen nach den Prinzipien der Marktwirtschaft agieren, sondern müssen ergänzend quantitative und qualitative Rahmenbedingungen einhalten.
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