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Ausschuss der Regionen

  • 2020
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

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Zusammenfassung

Der Ausschuss der Regionen (AdR), der sich selbst auch als Europäischer Ausschuss der Regionen bezeichnet, ermöglicht den subnationalen Gebietskörperschaften eine eigenständige institutionelle Mitwirkung in der Europäischen Union. Als beratendes Organ kommt ihm vor allem die Aufgabe zu, regionale und lokale Interessen zu bündeln und in den Willensbildungs- und Rechtsetzungsprozess einzubringen. Damit sollen die Auswirkungen von geplanten Rechtsakten auf die Unionsbürgerinnen und -bürger in Gemeinden und Regionen frühzeitig erörtert und einbezogen werden. Darüber hinaus verfolgt der AdR das Ziel, für Subsidiarität, Bürgernähe und Partnerschaft zwischen den einzelnen Gliedern des europäischen Mehrebenensystems einzutreten.

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Titel
Ausschuss der Regionen
Verfasst von
Jürgen Mittag
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24455-2_27
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