2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Auswertung
verfasst von : Istvén Csoboth
Erschienen in: Mitwirkung der Bürger an der Demokratie in Ungarn
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Ablösung des alten und die Institutionalisierung des neuen Systems verlief in Ungarn im Konsens der Runden Tische, dank der Einmütigkeit der oppositionellen Demokraten und der Nachgiebigkeit der Reformkommunisten, weitgehend störungsfrei. Das Staatsrecht wurde friedlich — nicht revolutionär — umgeformt (Kukorelli 1995: 12). Dennoch genügt die Konstitution allen fünf Kriterien demokratischer Herrschaftsordnung (gem. Merkel 1998: 14 ff.). Das offene, allgemeine Wahlrecht legitimiert den demokratisch — rechtsstaatlichen Herrschaftszugang und begrenzt den Herrschaftsanspruch durch rechtsstaatliche Normen und durch zeitliche Limitierung der Legislaturperiode. Die Verfassung ist zwar von politischen Eliten ausgehandelt, aber vom Staatsvolk als Souverän legitimiert; -zunächst durch das Votum der Volksabstimmung zugunsten der Neuwahl des Parlaments vor weiteren Implementierungsschritten, dann durch die Parlamentswahlen selbst. Sie steht in der staatsrechtlichen Legitimationskette der Vorgängerkonstitutionen, garantiert Menschen- und Bürgerrechte, sichert bürgerliche Mitwirkungsmöglichkeit. Die Gewaltenteilung, und -kontrolle, ist in der Verfassung angelegt, ebenso Regierungsform und Staatsorgane. Die Übergangsverfassung unterliegt fortlaufender Ergänzung und Änderung. Das ist nicht nur Stärke, sonder auch ein Schwachpunkt, weil ständige Normänderungen Rechtsunsicherheit verursachen und den Gerichten einen breiten Handlungsspielraum zur Rechtsetzung einräumen, zu Lasten des Parlaments.