Die anhaltende Zunahme der Lebenserwartung führt zusammen mit niedrigen Geburtenraten in vielen Ländern zu einer starken Veränderung der Bevölkerungsstruktur. Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung wird sich in Zukunft stark erhöhen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle umlagefinanzierten gesetzlichen Systeme, wie zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung.
Mit vergangenen Rentenreformen wurde im Kern schon beschlossen, dass künftige Rentnergenerationen ein geringeres Rentenniveau erreichen werden als frühere Rentnergenerationen. Daher wird ein immer größerer Teil der Bevölkerung den gewünschten Lebensstandard im Alter nur dann halten können, wenn zusätzlich zur gesetzlichen Rente noch kapitalgedeckt vorgesorgt wird. Private und betriebliche Altersvorsorge werden damit gegenüber gesetzlichen Systemen weiterhin an Bedeutung gewinnen. Dieses Problem ist auch weithin bekannt und in der Politik angekommen. So betont der aktuelle Rentenversicherungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zwar einerseits, dass die gesetzliche Rente weiterhin die zentrale Säule der Altersvorsorge bleiben wird, sagt aber andererseits auch sehr deutlich: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen“ (vgl. Rentenversicherungsbericht 2018, S. 12). Aus diesem Grund hat der Staat auch bereits zahlreiche Anreize zur zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge gesetzt.
In diesem Zusammenhang liegt der Fokus der meisten Menschen und Berater bisher aber zu sehr auf dem Sparen für das Alter. Das Risiko, im Ruhestand länger zu leben, als das angesparte Geld reicht, wird oft ausgeblendet. Die Absicherung dieses Risikos sollte aber ein zentraler Bestandteil der Ruhestandsplanung sein. Rentenversicherungen leisten ein regelmäßiges Einkommen – garantiert lebenslang. Sie können daher dieses Risiko absichern und im Rahmen der Ruhestandplanung eine bedeutende Rolle spielen.
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