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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Auswirkungen des § 13a BauGB in der Praxis: Bemessung von Flächenersparnis

verfasst von : Bernd Bohnenberg

Erschienen in: Die Regelung des § 13a BauGB verstehen und anwenden

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Im abschließenden Kapitel werden Ansätze einer möglichen Praxisuntersuchung über qualitative, die Regelungsbestandteile des § 13a BauGB betreffende, und quantitative, die Bauflächen betreffende Kriterien aufgezeigt, mit der unter einer gegebenen Definition von Flächenersparnis Bebauungsplanzahlen, also Häufigkeiten aufgezeigt sowie Flächen aufsummiert werden können.
Im Ergebnis hätte man eine genaue Vorstellung der Flächenersparnis durch Anwendung der Bestimmung des § 13a BauGB in der Planungspraxis.
Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen.
Abschließend werden Besonderheiten bei der Anwendung des beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung hinterfragt.

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Fußnoten
1
Es sei aus Verfassersicht angemerkt, dass es bei der Stadt Brakel seit Anfang 2007 erst einmal ein solches Screening gegeben hat. Wie bereits im theoretischen Teil erörtert, ist anzunehmen, dass solche Vorprüfungen des Einzelfalls die Ausnahmefälle bleiben werden.
Der Verfasser bedient sich bei derlei Aussagen zur Stadt Brakel Informationen, die über das Rats-/Bürgerinformationssystem u./o. das Geodatenportal Kreis Höxter verfügbar gewesen sind bzw. der Einsichtnahmemöglichkeit (Bereithaltung) der Bauleitpläne nach BauGB (§ 10 Abs. 3: Bebauungspläne, § 6 Abs. 5: Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen) entsprechen.
 
2
Vgl. Fn. 731.
 
3
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass Verkehrsflächen, Grünanlagen mit kleineren Bodenversiegelungen u. dergl. kein Bauland gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 BauNVO sind und somit nicht zur nach § 19 Abs. 2 BauNVO geregelten Grundfläche gehören.
 
4
Vgl. Fickert und Fieseler 2002, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, § 19 Rn. 1.
 
5
Tendenzen bei der Stadt Brakel seit Einführung und Praktizierung des § 13a BauGB Anfang 2007:
Anzahl rechtswirksamer B-Pläne (Kernstadt u. Ortschaften): 158
Davon ab 2007: 26, darunter solche der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren: 15 (knapp 58 %), zumeist wohnnutzungsbezogen; unter den 26 B-Plänen ein vereinfachtes Verfahren
Lage überwiegend innen (im beplanten Innenbereich befindliche Baulücken, innerhalb des Siedlungszusammenhangs)
Zumeist Nachverdichtung
B-Pläne der Fallgruppe I, einmal Vorprüfung d. Einzelfalls/Screening, mit positivem Ausgang (Fortführung nach § 13a BauGB)
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Scoping) abgesehen, jedoch keine Betroffenenbeteiligung (Öffentlichkeit u. Behörden/Träger öffentlicher Belange) aus Gründen d. Rechtssicherheit durchgeführt, d. h. Anreize zwar nicht vollständig ausgeschöpft, insg. aber Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch Anwendung der anderen Privilegien vereinfacht u. zeitlich gestrafft
Keine UP o. Elemente hierzu, d. h. Anreiz ausgeschöpft
Umweltbelange per Begründung festgehalten (keine erheblichen Beeinträchtigungen, auch nicht anzunehmen)
Eingriffsfiktion bei kleinflächigen Bebauungsplänen der Innenentwicklung stets zutreffend/angewandt
Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgt, sofern erforderlich
Insgesamt Anreize aus den Verfahrensbesonderheiten des beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung größtenteils ausgeschöpft (Stand: Ende 2019). Es kann allgemein angenommen werden, dass dies die Regel darstellt.
 
6
Vgl. Pkt. 1.4. unten.
 
7
Vgl. IT.NRW, Kommunalprofil für kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Stand: 31.05.2017), Methode der Klassifikation der Kommunen nach Gemeindetypen, die der Landesbetrieb IT.NRW nach Gemeindereferenz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (Stand: 2012) verwendet, Online im Internet unter https://​www.​it.​nrw.​de/​kommunalprofil/​index.​html (zuletzt abgerufen am 01.04.2018).
 
8
Vgl. o.V., Stadtportrait der Stadt Brakel (Homepage) u. Daten – Zahlen – Fakten (Homepage), o.J., o.S., Online im Internet unter http://​www.​brakel.​de/​Stadt/​Portrait/​Stadtportrait u. https://​www.​brakel.​de/​Stadt/​Portrait/​Daten-Zahlen-Fakten (abgerufen am 13.02.2018).
 
9
Vgl. o.V., Stadtportrait der Stadt Brakel: Daten – Zahlen – Fakten (Homepage), o.J., o.S., Online im Internet unter https://​www.​brakel.​de/​Stadt/​Portrait/​Daten-Zahlen-Fakten (abgerufen am 13.02.2018).
 
10
Informationen aus den entsprechenden Sitzungen der politischen Gremien über das Rats-/Bürgerinformationssystem für die Brakeler Bürger der Stadt Brakel (Homepage), Online im Internet unter http://​brakel.​ris.​itebo.​de/​infobi.​asp (zuletzt abgerufen am 22.12.2019).
 
11
Informationen aus den entsprechenden Sitzungen der politischen Gremien über das Rats-/Bürgerinformationssystem für die Brakeler Bürger der Stadt Brakel (Homepage), Online im Internet unter http://​brakel.​ris.​itebo.​de/​infobi.​asp (zuletzt abgerufen am 22.12.2019).
 
12
Informationen aus den entsprechenden Sitzungen der politischen Gremien über das Rats-/Bürgerinformationssystem für die Brakeler Bürger der Stadt Brakel (Homepage), Online im Internet unter http://​brakel.​ris.​itebo.​de/​infobi.​asp (zuletzt abgerufen am 22.12.2019).
 
13
Dem Verfasser ist aus seiner Praxiserfahrung eine solch missbräuchliche oder tatsächliche Bezeichnung nicht bekannt. Bislang ist die Zuordnung eines B-Planes zu den anderen Zweckbestimmungen offensichtlich vorherrschend.
 
14
Auch der Verfasser befürwortet eine zurückhaltende Anwendung zur Vereinfachung bzw. zeitlichen Straffung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, da in der Praxis oftmals Schwierigkeiten insb. bei der Betroffenenbeteiligung von Öffentlichkeit und Behörden/Trägern öffentlicher Belange auftauchen. Man denke an deren rechtssichere Ermittlung. Auch die Verkürzung von Beteiligungsfristen („angemessen“) kann problematisch sein. Währenddessen wird von den Schritten zur frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Scoping) regelmäßig im Sinne der Vorschrift des § 13 BauGB abgesehen. Es kann allgemein angenommen werden, dass Letzteres die Regel darstellt.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Fickert HC, Fieseler H (2002) Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 10., neu bearb. Aufl. W. Kohlhammer, Stuttgart, S 1044–1057 (zitiert: Fickert/Fieseler 2002, Kommentar zur Baunutzungsverordnung) Fickert HC, Fieseler H (2002) Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 10., neu bearb. Aufl. W. Kohlhammer, Stuttgart, S 1044–1057 (zitiert: Fickert/Fieseler 2002, Kommentar zur Baunutzungsverordnung)
Zurück zum Zitat Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) bzw. in den jeweils geltenden Fassungen (zitiert: BauNVO, Rechtsstand: Jahr) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) bzw. in den jeweils geltenden Fassungen (zitiert: BauNVO, Rechtsstand: Jahr)
Zurück zum Zitat Mitschang S. Fachgebiet Städtebau und Siedlungswesen – Orts-, Regional- und Landesplanung der Technischen Universität Berlin Mitschang S. Fachgebiet Städtebau und Siedlungswesen – Orts-, Regional- und Landesplanung der Technischen Universität Berlin
Metadaten
Titel
Auswirkungen des § 13a BauGB in der Praxis: Bemessung von Flächenersparnis
verfasst von
Bernd Bohnenberg
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-31922-9_3