Was für Pkw längst Vorschrift ist, soll nun auch für Motorräder Pflicht werden: Am gestrigen Dienstag, 20. November 2012, hat das Europäische Parlament beschlossen, dass alle Motorräder über 125 Kubikzentimeter Hubraum mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgerüstet werden. Außerdem wurden strengere Abgasvorschriften verabschiedet.
Die neuen Vorschriften gelten vom Jahr 2016 an für alle zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge mit Antriebssystem, sowie für leichte und schwere Straßen-Quads und Vierradmobile. Fahrer dieser Fahrzeuge machen, wie es aus Brüssel heißt, rund 16 Prozent der der Straßenverkehrstoten in der Europäischen Union aus, bei nur 2 Prozent aller gefahrenen Kilometer. Aus diesem Grund verabschiedeten die Abgeordneten die strengeren Sicherheits- und Emissionsvorschriften.
Mehr Sicherheit
Nach den neuen Regeln müssen alle "schwereren" Motorräder (über 125 Kubik) mit ABS ausgestattet werden, die kleineren, inklusive Motorroller, mit ABS oder kombinierten Bremssystemen. Ende des Jahres 2019 soll die Kommission eine Analyse der Kosteneffizienz vorlegen, und falls nötig und zweckmäßig, ebenfalls die verbindliche Ausrüstung kleinerer Motorräder mit ABS empfehlen.
Der ADAC hob bereits im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament die lebensrettende Wirkung des Bremsassistenzsystems hervor und begrüßte die diskutierte Einführung für Motorräder mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum (Klasse L3e A2 und A3) - ab 2016 für neue Typen und ab 2017 für alle neu zuzulassenden Fahrzeuge. Bereits seit vielen Jahren setzt sich der ADAC für einen verpflichtenden Einbau von ABS bei motorisierten Zweirädern ein. Grundlage der Forderung seien die Daten der ADAC Unfallforschung, die seit mehr als sieben Jahren auch Motorradunfälle in Deutschland auswertet. In 21 Prozent der Fälle hätte der Einsatz eines ABS den Unfall verhindert oder die Unfallfolgen reduziert, berichtet der Automobilclub. 45 Prozent der Alleinunfälle ohne Fremdbeteiligung hätten bei Einsatz des ABS vermieden werden können.
Mehr Umweltfreundlichkeit
Die Abgeordneten stimmten zudem, da der Schadstoffausstoß von Fahrzeugen der Klasse L als überproportional hoch betrachtet wird, dafür, die Euro-4-Norm für Motorräder ab dem Jahr 2016 an und für Mopeds ab 2017 einzuführen, sowie die Euro-5-Norm für alle zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge ab 2020.
641 Abgeordnete stimmten für die neue Verordnung, 16 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen wurden gezählt. Die Verordnung braucht noch die formale Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und soll ausschließlich auf neue, ab 2016 verkaufte zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Quads Anwendung finden.