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16.04.2014 | Automobil + Motoren | Nachricht | Online-Artikel

Quads sollen sicherer werden

verfasst von: Stefan Schlott

2 Min. Lesedauer

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Das Risiko bei einem Quad-Unfall getötet oder schwer verletzt zu werden, ist zehnmal höher als mit einem Pkw. Das ist das Ergebnis einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV), die im Rahmen der diesjährigen crash.tech-Tagung diskutiert wurde. Da gut 85 Prozent der Unfälle mit Quad-Beteiligung von den Quad-Fahrern selbst verursacht werden, ging die UDV den Ursachen auf den Grund und wurde in der Technik der vierrädrigen Spaßmobile fündig. Nun will die Europäische Union (EU) gegensteuern und kündigte ab 2016 neue Zulassungsbedingungen für Quads an.

Crashtets der UDV zeigten, wie das störrische Fahrverhalten von Quads zu katastrophalen Unfällen führen kann. Dies vor allem deshalb, weil die Fahrwerkgeometrie der Vierräder eher auf Spaß als auf Sicherheit ausgelegt sei. So ist die Mehrzahl der Fahrzeuge bislang ohne Differenzial an der Hinterachse ausgestattet. Zudem weisen die Quads einen hohen Schwerpunkt, kombiniert mit einer schmalen Spurweite auf. Dies führt zu einer verstärkten Kippneigung der Fahrzeuge. Vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen, dass es sich bei 77 Prozent der Fahrunfälle um Alleinunfälle der Quads handelt. Dabei dominiert das Abkommen von der Fahrbahn, das auch mit einem Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr verbunden sein kann.

Serienmäßiges Differenzial oder verpflichtende Einweisungsfahrten sind notwendig

"Vor allem die Fahreigenschaften und Bedienung des Quads, gepaart mit Übermut, lassen viele junge Fahrer schwer verunglücken", verdeutlichte Siegfried Brockmann, Leiter der UDV. "Deshalb sollte sowohl bei der Fahrzeugtechnik, als auch bei der Fahrausbildung schnellstmöglich gegengesteuert werden." Notwendig seien beispielsweise ein serienmäßiges Differenzial oder verpflichtende Einweisungsfahrten.

Verbindliche EU-Verordnung 168/2013/EU

Darauf zielt die zum 1. Januar 2016 für neue Fahrzeugtypen verbindliche EU-Verordnung 168/2013/EU zur Typgenehmigung von Motorrädern ab. Diese schreibt nicht nur für neu zuzulassende Krafträder über 125 Kubikzentimeter Hubraum und über 11 kW Leistung serienmäßig ein Antiblockiersystem vor. Auch für Quads gelten dann neue Bedingungen. So werden die Typklassen für kleine und große Quads neu geordnet und erstmals spezielle Quad-Zulassungsklassen eingeführt. Zusätzlich werden auch neue technische Anforderungen an Quads gestellt.

Die dafür erforderlichen delegierten Rechtsakten, in denen die technischen Details festgeschrieben werden, sind derzeit noch nicht abschließend bearbeitet. Als sicher gilt jedoch, dass für alle Quads eine serienmäßige Ausstattung mit Differenzial vorgeschrieben wird. Für die Erstzulassung treten die neuen Vorschriften am 1. Januar 2017 in Kraft. Zu spät, meint die UDV und fordert eine freiwillige Ausstattung der Quads mit einem Differenzial schon jetzt.

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