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03.01.2010 | Automobil + Motoren | Nachricht | Online-Artikel

Übernahme der Edscha-Sparte Cabrio-Dachsysteme durch Webasto ist rechtskräftig

verfasst von: Caterina Schröder

1:30 Min. Lesedauer

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Das Kartellamt hat der Übernahme der Vermögenswerte der Edscha-Geschäftseinheit Cabrio-Dachsysteme durch die Webasto AG zugestimmt. Die Übernahme ist somit seit dem 1. Januar 2010 rechtskräftig. "Damit haben wir nun die Rechtssicherheit, die uns für den erfolgreichen Abschluss des Investorenprozesses noch gefehlt hat", erklärt Dr. Jörg Nerlich, Insolvenzverwalter der Edscha Gruppe.

Durch die Übernahme sollen europaweit alle der über 1.100 Arbeitsplätze an den vier Standorten in Hengersberg, Regensburg, Coventry (Großbritannien) und Velky Meder (Slowakei) erhalten bleiben. Webasto will laut Edscha den eigenen Cabrio-Geschäftsbereich mit dem von Edscha in einer neuen Gesellschaft unter Führung des bisherigen Edscha-Managements zusammenführen.

Der Vorstand der Edscha AG hatte am 2. Februar 2009 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die europäischen Standorte der Edscha Gruppe gestellt. Grund für den Insolvenzantrag waren die massiv rückläufigen Entwicklungen am weltweiten Automobilmarkt in Kombination mit einem deutlich verschlechterten Zugang zur Finanzierung auf den Kapitalmärkten. Daraufhin wurde Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gemeinsam mit dem Vorstand der Edscha AG gelang es Nerlich bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Zudem leitete er die Umsetzung notwendiger Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen ein.

Parallel dazu wurde ein Investorenprozess eingeleitet. Anfang August 2009 einigte sich Nerlich mit Webasto über die Übernahme der Geschäftseinheit Cabrio-Dachsysteme. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde von beiden Seiten am 3. August 2009 unterzeichnet (http://www.atzonline.de/Aktuell/Nachrichten/1/10199/Webasto-AG-uebernimmt-Cabrio-Sparte-von-Edscha.html). Die Übernahme stand bis zuletzt unter den üblichen Vorbehalten der Kartellbehörden.

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