Die schwarz-rote Koalition will die Wirtschaft ankurbeln und setzt dabei auch auf das Steuerrecht. Das Finanzministerium will damit Investitionen fördern.
Der Kauf von E-Autos soll für Firmen steuerlich attraktiver werden.
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Der Kauf eines reinen Elektroautos soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums für Unternehmen steuerlich attraktiver werden. Wer sich ein neues betrieblich genutztes Elektroauto anschafft, soll demnach im Kaufjahr 75 % der Kosten von der Steuer absetzen können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Im auf den Kauf folgenden Jahr ließen sich dann noch 10 % absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 %, im vierten Folgejahr 3 % und im fünften Folgejahr 2 %. Die Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Kritik kommt vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): Die Pläne der Bundesregierung würden keinen spürbaren Schub für die Förderung von E-Fahrzeugen bringen.
Klingbeil will Investitionen anreizen
Mit dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" möchte die Bundesregierung private Investitionen anreizen. Der Entwurf wurde an die anderen Ressorts weitergeleitet, die nun dazu Stellung beziehen können. Die Pläne benötigen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Vorgesehen ist unter anderem auch ein bereits von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) angekündigter "Investitions-Booster". Dabei sollen Unternehmen bewegliche Güter wie Maschinen in diesem und den kommenden beiden Jahren mit jeweils mit maximal 30 Prozent von der Steuer absetzen können. Die attraktiven Steuerbedingungen sollen zu mehr Investitionen führen.
Wenn der sogenannte Booster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftssteuer auf von derzeit 15 % sinken – und zwar auf 10 % im Jahr 2032. Dies solle den Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und den Standort Deutschland aufwerten.
Zudem soll der Steuersatz für Gewinne sinken, die nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen bleiben – wo sie damit für Investitionen zur Verfügung stehen. Schließlich soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, damit Unternehmen mehr in Forschung und Entwicklung investieren.