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2020 | Buch

AVA-Handbuch

Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung

verfasst von: Prof. Dr. Wolfgang Rösel, Prof. Dr. Antonius Busch, Dr. Bernd Rode

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Das AVA-Handbuch behandelt praxisnah alle wesentlichen Regelungen und Zusammenhänge, die von der Ausschreibung über die Vergabe bis zur Abrechnung zu beachten sind. Das Geflecht aus Zivilrecht (BGB), Vergabe- und Vertragsordnung (VOB), öffentlichem Baurecht und den verschiedenen technischen Regeln wird aus der Sicht des Architekten erschlossen. Zahlreiche Beispiele, Grafiken und Formularmuster veranschaulichen die Ausführungen. Die 10. Auflage berücksichtigt die Änderungen der VOB 2019, der DIN 276 und die aktuelle Rechtsprechung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Rechtliche Grundlagen
Zusammenfassung
Die Verhältnisse der Einzelnen zueinander unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Gleichberechtigung werden durch das Recht bestimmt. Die bei der Planung und Abwicklung von Bauten entstehenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (in der Regel der Bauherr) und den an der Planung und Ausführung Beteiligten sind durch Vertrag zu regeln.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 2. Technische Grundlagen
Zusammenfassung
Der Begriff allgemein anerkannte Regeln der Technik stammt aus dem Sprachgebrauch der Juristen und ist ausdrücklich erwähnt im Tatbestand der Baugefährdung des Strafgesetzbuches. Während es früher „die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ hieß, hat sich später die Bezeichnung „die allgemein anerkannten Regeln der Technik“ durchgesetzt. Sie findet sich als Hinweis auch in der VOB/B.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 3. Angebotsverfahren
Zusammenfassung
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande, d. h. zunächst hat der Bieter bzw. haben mehrere Bieter je ein Angebot zu unterbreiten. Damit es vorlegt werden kann, ist zuvor genau zu definieren, was der Gegenstand des Angebotes sein soll. Die dafür notwendigen Informationen über die geforderte Leistung sind vom Auslober (dem späteren sog. Auftraggeber) in den Vergabe- und Vertragsunterlagen an den Bieter zu geben.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 4. Vergabe- und Vertragsunterlagen
Zusammenfassung
Ausschreiben einer gewünschten Leistung und/oder Lieferung bedeutet, den oder die Bieter über die technischen, qualitativen, quantitativen und rechtlichen Bedingungen zu informieren. Diese Informationen müssen umfassend und eindeutig sein.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 5. Angebot und Vertrag
Zusammenfassung
Im Zuge eines der möglichen Angebotsverfahren werden die Angebote von den Wettbewerbsteilnehmern bearbeitet. Dafür steht diesen eine für alle einheitliche Zeitspanne, die Angebotsfrist, zur Verfügung. Sie soll ausreichend bemessen sein und selbst bei kleinen Bauleistungen 10 Kalendertage nicht unterschreiten. Für Angebote an die öffentliche Hand gelten besondere Regelungen.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 6. Auftragsabwicklung
Zusammenfassung
Die Abwicklung des Auftrags richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Diese sind im Vertrag bzw. in den Vergabeunterlagen und im Angebot definiert. Generell gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961, sofern diese vereinbart sind einschl. evtl.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 7. Aufmaß, Abrechnung, Zahlung
Zusammenfassung
Nicht erst nach Beendigung aller Arbeiten, sondern im Zuge des Baufortschritts sind die Aufmaße der ausgeführten Leistungen festzustellen, dies gilt besonders dann, wenn Bauteile von den Zeichnungen abweichen, auf diesen nicht dargestellt oder nach ihrer Fertigstellung nicht mehr zugänglich sind (Fundamente). Die Aufmaße sind aus den Zeichnungen zu entnehmen, und falls solche Maßangaben nicht vorhanden sind, in die Zeichnungen zusätzlich einzutragen. In den Abrechnungszeichnungen, welche die Grundlage für die Abrechnung darstellen, müssen exakt die Maße stehen bzw. gegebenenfalls neu angegeben werden, die in die Aufmaßurkunden einzutragen sind (also das Ergebnis einer ausgerechneten Maßkette bzw. ein Differenzmaß).
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 8. Haftung und Mängelansprüche
Zusammenfassung
Haften heißt, für den Schaden eines anderen verantwortlich zu sein mit der Folge, dass dem Geschädigten Ersatz zu leisten ist.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 9. Versicherungen
Zusammenfassung
Versicherungen sollen den Versicherten vor den Schadensfolgen von Risiken schützen, die er während des Planens und/oder des Ausführens eines Bauwerks zu tragen hat. Man unterscheidet allgemein zwischen sog. Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen. Die sog. Sachversicherungen schützen vor Risiken, die auf die versicherte Sache einwirken (Gefahrendeckung).
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 10. Unternehmensformen und -funktionen
Zusammenfassung
Weil man es bei Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Lieferanten, Handwerkern und Baufirmen im Zuge der Planung und Ausführung von Bauten häufig mit unterschiedlichen Unternehmensformen und -funktionen zu tun hat, sollen sie hier kurz dargestellt werden. Neben dem Einzelunternehmen gibt es die Gesellschaftsunternehmen, die ihrerseits in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden sind.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 11. AVA im Leistungsbild des Architekten
Zusammenfassung
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI Fassung vom 10.07.2013) regelt deren Leistungen und Honorare bei der Planung und Abwicklung von Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen. Die in dem Leistungsbild Objektplanung, Flächenplanung und Fachplanung beschriebenen Leistungen gelten für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Der Beginn der Architektenleistungen im AVA-Bereich setzt einen bestimmten Planungsstand voraus.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 12. Computergestützte AVA und BIM
Zusammenfassung
Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeingültige Definition für die BIM-Arbeitsmethode. In dem vorliegenden Buch wird BIM allerdings gemäß dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Jahr 2015 herausgegebenen „Stufenplan digitales Planen und Bauen“ verstanden. Hiernach ist BIM, Zitat.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Kapitel 13. Anhang: Verordnungen und Gesetzestexte
Zusammenfassung
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird.
Wolfgang Rösel, Antonius Busch, Bernd Rode
Backmatter
Metadaten
Titel
AVA-Handbuch
verfasst von
Prof. Dr. Wolfgang Rösel
Prof. Dr. Antonius Busch
Dr. Bernd Rode
Copyright-Jahr
2020
Electronic ISBN
978-3-658-29522-6
Print ISBN
978-3-658-29521-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-29522-6